Kurzinformationen des Luzerner Stadtrates 5/2026
Sanierung und Aufwertung Helgengüetlistrasse – Planauflage, Haltung des Stadtrates zum Grundsatz- und Planungsbeschluss des Bundes über die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038
Sanierung und Aufwertung Helgengüetlistrasse – Planauflage
Im Quartier Reussbühl sind die Helgengüetlistrasse sowie die angrenzenden Strassenzüge sanierungsbedürftig. Mit der Strassensanierung werden die entsprechenden Werkleitungen sowie die öffentliche Beleuchtung mitsaniert. Einzelne Orte werden entsiegelt und begrünt, was die Aufenthaltsqualität im Quartier steigert. Die Strassen Staffelnweg, Ennetweg, Helgengüetlistrasse, Obermättlistrasse und Obermättliweg werden neu eine Begegnungszone umfassen.
Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2026 starten und werden rund ein halbes Jahr dauern. Die Bautätigkeiten werden etappiert, wobei die Erreichbarkeit der Liegenschaften sowie die Durchlässigkeit im Quartier für Zufussgehende sowie für Velofahrende ständig gewährleistet sein soll.
Der Stadtrat hat der Planauflage für dieses Projekt zugestimmt. Die Pläne liegen von Mittwoch, 18. Februar, bis Montag, 9. März 2026, beim Tiefbauamt der Stadt Luzern oder auf www.planauflage.stadtluzern.ch zur Einsichtnahme auf.
Haltung des Stadtrates zum Grundsatz- und Planungsbeschluss des Bundes über die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038
Der privatrechtlich organisierte Verein «Olympische und Paralympische Winterspiele 2038» will diesen Grossanlass im Februar 2038 dezentral in der Schweiz durchführen. Um die entsprechende Kandidatur beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) einreichen zu können, benötigt der Verein die Zusage des Bundes, die Veranstaltung finanziell zu unterstützen. Mit dem Grundsatz- und Planungsbeschluss unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage, um Klarheit über Art und Umfang des Bundesbeitrags an die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele im Jahr 2038 zu schaffen.
Der Bund will einen Beitrag von maximal 200 Millionen bereitstellen, lehnt aber darüber hinaus eine Defizitgarantie ab. Der Bundesrat macht seine Unterstützung davon abhängig, dass sich Kantone und Gemeinden gemeinsam mindestens im gleichen Umfang beteiligen. Die Leistungen der Kantone und Gemeinden müssen nicht als Beiträge an die Veranstaltung gesprochen werden. Sie können in Form von Eigenleistungen (z. B. in den Bereichen Unterbringung oder Sicherheit) erbracht werden.
Der Schweizerische Städteverband hat die Stadt Luzern eingeladen, sich am verkürzten Vernehmlassungsverfahren zu beteiligen. Die Stadt Luzern ist von der Vorlage in besonderem Masse betroffen, weil sie als «Home of the Athletes» vorgesehen ist. Sie wird, vereinfacht gesagt, die Funktionen eines Olympischen Dorfes für einen Teil der Teilnehmenden im Cluster «Zentral» übernehmen. Der Stadtrat begrüsst den Grundsatz- und Planungsbeschluss des Bundes. Er schliesst, in Anlehnung an den Bund, eine Defizitgarantie ebenso aus.
Auf der städtischen Website unter Vernehmlassungen hat der Stadtrat seine umfassende Stellungnahme publiziert.
Quelle: Luzerner Stadtrat
16.2.2026