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WEKO-Sekretariat eröffnet Vernehmlassung zum Merkblatt zu Arbeitsmärkten

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Bild ZVG Bundeskanzlei

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat ein Merkblatt zu Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten verfasst, die unter dem Kartellgesetz problematisch sein können. Es eröffnet die Vernehmlassung bis zum 30. September 2026.

Am 11. Juli 2024 stellte das WEKO-Sekretariat fest, dass mehr als 200 Unternehmen verschiedener Branchen jahrelang regelmässig detaillierte Informationen über Löhne und Arbeitsbedingungen ausgetauscht hatten. Diese problematischen Austausche hatten ausserhalb der Sozialpartnerschaft stattgefunden. Anstelle einer formellen Untersuchung kündigte das WEKO-Sekretariat damals an, Leitlinien für Arbeitsmarktakteure zu erarbeiten.

Nach einem Austausch mit betroffenen Bundes- und Kantonsbehörden sowie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen hat das WEKO-Sekretariat ein Merkblatt zu Wettbewerbsabreden auf Arbeitsmärkten, die gegen das Kartellgesetz verstossen können, verfasst.

Dieses Dokument wird ab heute zur Vernehmlassung freigegeben. Verbände, Unternehmen und interessierte Personen können ihre Stellungnahmen bis zum 30. September 2026 an das WEKO-Sekretariat richten. Die konsolidierte Fassung wird bis Ende 2026 veröffentlicht.

Quelle: Wettbewerbskommission WEKO

23.7.2026