WEKO sanktioniert Abrede über pharmazeutischen Wirkstoff
Die Wettbewerbskommission (WEKO) beendet ein unzulässiges Kartell im Wirkstoffhandel durch einvernehmliche Regelungen.
Die Untersuchung der WEKO ergab, dass sich Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Alchem, C2 PHARMA, Linnea und Transo-Pharm zwischen 2005 und 2019 über den Mindestverkaufspreis des Wirkstoffs Butylscopolaminbromid (SNBB) geeinigt und Quoten aufgeteilt haben. Ausserdem tauschten sie wirtschaftlich sensible Informationen aus.
Erstmals hat die WEKO ein Kartell im Pharmabereich sanktioniert, das einen Wirkstoff betraf. SNBB ist ein wichtiger Inhaltsstoff für die Herstellung krampflösender Medikamente gegen Bauchschmerzen.
Unter Berücksichtigung der einvernehmlichen Regelungen belaufen sich die Sanktionen auf insgesamt rund 600'000 Franken. C2 PHARMA wurde die Sanktion für die Aufdeckung des Kartells aufgrund ihrer Teilnahme am Bonusregelungsprogramm vollständig erlassen, während Transo-Pharm und Linnea einen teilweisen Erlass der Sanktion erhielten.
Die WEKO hat gewisse Ermittlungstätigkeiten mit den europäischen und australischen Wettbewerbsbehörden koordiniert. Gegen die Verfügung der WEKO kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Quelle: Wettbewerbskommission WEKO
11.4.2025