Verfahren auf Konzessionsentzug für das Casino St. Moritz
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat mit der gestrigen Betriebseinstellung des Casinos St. Moritz das Verfahren auf Entzug der Konzession eingeleitet.
Die Casino St. Moritz AG hat die ESBK darüber informiert, dass die Hauptaktionärin aus wirtschaftlichen Gründen keine weiteren finanziellen Mittel investiert. Der Betrieb des Casinos wurde gestern eingestellt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen (u. a. genügende finanzielle Eigenmittel) für die Erteilung einer Konzession müssen während der ganzen Dauer der Konzession erfüllt sein. Ist dies nicht mehr der Fall, entzieht die ESBK die Konzession. Entsprechend hat die ESBK heute das Verfahren auf Entzug der Konzession eingeleitet.
Vor dem Entzug der Konzession wird die ESBK dem Casino St. Moritz noch das rechtliche Gehör gewähren.
Wie es mit einem Casinobetrieb in der Zone Südbünden weitergehen soll, ist Gegenstand einer Analyse. Die ESBK wird dem Bundesrat zu gegebener Zeit entsprechende Empfehlungen unterbreiten.
Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK
30.4.2025