Unterzeichnung des modernisierten Freihandelsabkommens EFTA–Ukraine
Am 8. April 2025 haben die EFTA-Staaten und die Ukraine in Kiew das modernisierte Freihandelsabkommen unterzeichnet. Damit setzt die Schweiz ihre erfolgreiche Freihandelspolitik fort und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft. Durch die Unterzeichnung dieses Abkommens festigt die Schweiz ihre Partnerschaft mit der Ukraine und beweist in dieser kritischen Zeit ihre Solidarität mit dem Land. Das Abkommen ist am 2. April 2025 vom Bundesrat gutgeheissen worden.
Anlässlich einer Wirtschaftsmission in die Ukraine unter der Leitung von Jacques Gerber, Delegierter des Bundesrates für die Ukraine, haben Vertreterinnen und Vertreter der vier Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) im Beisein der ukrainischen Vizepremier und Wirtschaftsministerin Yuliia Svyrydenko das modernisierte Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der EFTA und der Ukraine unterzeichnet.
Das FHA zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine ist seit 2012 in Kraft. Es wies im Vergleich zu jüngeren FHA der Schweiz in mehreren Bereichen Lücken auf. Deshalb nahmen die EFTA-Staaten und die Ukraine Anfang 2024 Verhandlungen zur Modernisierung des bestehenden Abkommens auf, die im Dezember desselben Jahres abgeschlossen wurden. Das modernisierte Abkommen ersetzt das bestehende FHA zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine. Somit entspricht es nun in weiten Teilen den in letzter Zeit von der EFTA mit Drittstaaten abgeschlossenen Abkommen.
Mit Inkrafttreten des modernisierten FHA wird der Handel mit Industrieprodukten zwischen den EFTA-Staaten und der Ukraine vollständig liberalisiert. Für eine ganze Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die für Schweizer Exporteure von Interesse sind, vom bestehenden Abkommen aber nicht abgedeckt waren, hat die Ukraine der Schweiz Zugeständnisse gemacht. Damit wird für insgesamt 99,9 Prozent der von der Schweiz aktuell in die Ukraine ausgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse eine Präferenzbehandlung gelten.
Die Ukraine ist ein wichtiger Partner der Schweiz in Osteuropa. Seit das aktuelle FHA 2012 in Kraft getreten ist und bis am 24. Februar 2022 die militärische Aggression Russlands begann, hat der bilaterale Warenverkehr kontinuierlich zugenommen und erreichte 2021 ein Volumen von über 800 Millionen Franken. Ausserdem ist die Ukraine ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz ist seit den 1990er-Jahren in der Ukraine präsent und unterstützt seither die Reformbemühungen im Land.
Das modernisierte Abkommen wird nach Abschluss der internen Genehmigungsprozesse in Kraft treten.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
10.4.2025