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Ukraine: Schweiz passt die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran an

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Sanktionen

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Grafik Sandra Sidler-Wüest

Der Bundesrat hat am 2. April 2025 entschieden, die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran anzupassen. Die Massnahmen treten am 3. April 2025 in Kraft.

Infolge der jüngsten Beschlüsse der EU angesichts der anhaltenden militärischen Unterstützung Russlands durch den Iran hat der Bundesrat am 2. April 2025 beschlossen, die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran anzupassen. In diesem Zusammenhang wurden Massnahmen eingeführt, um Russlands Zugang zu sensiblen Gütern, die potenziell in der militärischen Aggression gegen die Ukraine eingesetzt werden könnten, weiter einzuschränken.

Der Bundesrat hatte am 29. September 2023 weitere Sanktionsmassnahmen gegenüber dem Iran im Zusammenhang mit der Lieferung iranischer Drohnen nach Russland beschlossen. Er schloss sich damit der Europäischen Union (EU) an, welche die Massnahmen im Rahmen eines neuen Sanktionsregimes als Reaktion auf die militärische Unterstützung der völkerrechtswidrigen militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine durch den Iran erlassen hatte.

Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

3.4.2025