Ukraine: Die Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus
Das für Sanktionen zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Sanktionslisten betreffend Russland ausgeweitet. Die Schweiz hat damit die Änderungen übernommen, welche die EU aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine beschlossen hatte. Die Massnahmen treten am 4. März 2025 in Kraft.
Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf die fortwährenden destabilisierenden Handlungen Russlands, welche die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergraben, hat die EU am 24. Februar 2025 im Rahmen ihres 16. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz liegende Übernahme diverser Listings durch die Schweiz vorgenommen.
Neu wurden 48 natürliche Personen sowie 35 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den neu sanktionierten Personen sowie den Unternehmen und Organisationen handelt es sich unter anderem um Unterstützende des russischen Militärkomplexes.
Die Anzahl Personen, Unternehmen und Organisationen auf der Schweizer Sanktionsliste im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine liegt bei mehr als 2400 und entspricht jener der EU.
Weiter wurden 74 neue Schiffe aus Drittstaaten umfassenden Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands Schattenflotte sind und beispielsweise die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte (oil price cap) umgehen oder militärische Güter für Russland transportieren. Im Handelsbereich wurden zudem 53 neue Entitäten strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Zudem wurden drei Banken einem Transaktionsverbot unterstellt, weil sie die russische Alternative zum SWIFT-System (SPFS) nutzen.
Diese Massnahmen traten am 4. März um 22:00 Uhr in Kraft.
Schliesslich werden 13 zusätzliche russische Banken per 17. März 2025 von der Nutzung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr (SWIFT-System) ausgeschlossen.
Das von der EU am 24. Februar 2025 verabschiedete 16. Sanktionspaket sieht eine Reihe von weiteren Massnahmen vor, darunter Massnahmen im Güterbereich, im Finanz- oder im Dienstleistungssektor. Die diversen Massnahmen befinden sich derzeit in Prüfung, damit sich der Bundesrat mit einer allfälligen Übernahme der neuen Sanktionen befassen kann.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
6.3.2025