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Stihl ruft Getriebe für und an Freischneidern zurück

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Getriebe für und an Freischneidern

Getriebe für und an Freischneidern

Bild ZVG

In Zusammenarbeit mit der BFU ruft Stihl bestimmte Getriebe für und an Freischneidern zurück. Es besteht Verletzungsgefahr. Konsumentinnen und Konsumenten können die Freischneider kostenlos reparieren und die Ersatzgeräte umtauschen lassen.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Im Falle einer Nutzung des Produkts mit einem Häckselmesser kann es zum Bruch der Abtriebswelle im Getriebe kommen. Dadurch besteht für den Anwender oder umstehende Personen eine Verletzungsgefahr aufgrund eines weggeschleuderten Werkzeugs.

Welche Produkte sind betroffen?

Betroffen sind die Getriebe mit der Materialnummer 4148-640-0108 und der Kennzeichnung 4148/02 C. Es sind die Getriebe ab Werk verbaut in Freischneidern FS 511 / FS 561 mit der Maschinennummer innerhalb des Maschinennummernkreises von 193125214 bis 196108925.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen den Freischneider, in dem das betroffene Getriebe verbaut ist, ab sofort nicht mehr benutzen. Ebenso sollen sie die von diesem Rückruf betroffenen Getriebe nicht mehr als Ersatzteil brauchen.

Das Getriebe am Freischneider muss getauscht werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten können betroffene Freischneider umgehend zur Reparatur in die Stihl-Werkstatt bringen. Die Reparatur erfolgt kostenlos. Betroffene Getriebe als Ersatzteil werden durch Stihl kostenlos ersetzt.

Adresse für Rückfragen

Bei Fragen können Konsumentinnen und Konsumenten Stihl kontaktieren:

Telefon: 044 949 30 30

E-Mail: info@stihl.ch

URL: www.stihl.ch

Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen

16.1.2025