Stiftung Krebsregister Aargau führt kantonales Krebsregister weiter
Der Aargauer Regierungsrat hat die finanziellen Mittel in der Höhe von 3,7 Millionen Franken zur Weiterführung des kantonalen Krebsregisters für die Jahre 2025–2027 beschlossen und das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) ermächtigt, mit der Stiftung Krebsregister Aargau einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen.
Die Kantone sind gemäss Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen sowie der Verordnung über die Registrierung von Krebserkrankungen verpflichtet, ein kantonales Krebsregister zu führen, zu finanzieren und zu beaufsichtigen.
Das Departement Gesundheit und Soziales überträgt gestützt auf die kantonale Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen die Führung des kantonalen Krebsregisters der Stiftung Krebsregister Aargau, die dieses seit 2013 betreut. Die Parteien haben dazu einen neuen Vertrag über die Jahre 2025–2027 abgeschlossen.
Quelle: Kanton Aargau
2.2.2025