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Sanktionen: Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine

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Sanktionen

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Grafik Sandra Sidler-Wüest

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 17. April 2025 die Anhänge 8 und 25 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine angepasst.

Dabei wurden acht Organisationen auf Anhang 25 hinzugefügt und bestehende Einträge von 158 natürlichen Personen und Organisationen des Anhangs 8 angepasst. Die Massnahmen treten am 23. April 2025 in Kraft.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

22.4.2025