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Öffentliche Konsultation zum Verhaltenskodex Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksinitiativen und fakultative Referenden

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Symbolbild Pixabay

Die Bundeskanzlei führt eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksinitiativen und fakultative Referenden durch. Die Konsultation soll zeigen, ob der Verhaltenskodex eine tragfähige Lösung darstellt und wo es gegebenenfalls noch Anpassungsbedarf gibt. Der Kodex stützt sich auf die Arbeiten des von der Bundeskanzlei initiierten Runden Tisches «Integrität von Unterschriftensammlungen». Die Konsultation dauert vom 10. Juni 2025 bis am 5. September 2025.

Um die Integrität von Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und Referenden zu wahren, hat die Bundeskanzlei verschiedene Massnahmen ergriffen. Eine davon war die Einrichtung eines Runden Tisches, der einen Verhaltenskodex für die Akteurinnen und Akteure von Unterschriftensammlungen erarbeiten sollte. Dazu zählen die Initiativ- und Referendumskomitees, politische Parteien, Verbände und Organisationen, die regelmässig Unterschriftensammlungen durchführen, Anbieterinnen kommerzieller Dienstleistungen im Bereich der Unterschriftensammlungen sowie Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Nach vier Sitzungen des Runden Tisches liegt dieser Verhaltenskodex nun im Entwurf vor. Er ist, wie von Beginn an vorgesehen, rechtlich nicht verbindlich. Vielmehr verpflichten sich die beitretenden Akteurinnen und Akteure im Sinne einer Selbstregulierung, die sie betreffenden Massnahmen einzuhalten. Zu diesem Entwurf führt die Bundeskanzlei eine öffentliche Konsultation durch, die bis am 5. September 2025 dauert.

Ziele und Massnahmen

Der Verhaltenskodex soll zur Etablierung von Standards und guten Praktiken im Bereich der Unterschriftensammlungen beitragen. Er soll ausserdem die Kommunikation und den Informationsaustausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren stärken, das Risiko von Missbräuchen bei Unterschriftensammlungen senken und die Aufdeckung rechtswidriger oder unlauterer Praktiken begünstigen. Der vom Gesetzgeber bewusst niederschwellig ausgestaltete Zugang zur Unterschriftensammlung soll erhalten bleiben.

Zu diesem Zweck sieht der Verhaltenskodex Massnahmen vor, die vor allem die kommerzielle Unterschriftensammlung betreffen. So soll zum Beispiel rückverfolgbar sein, von welcher Person Unterschriften gesammelt wurden. Kommerzielle Organisationen sollen sich verpflichten, Unterschriften nur zu sammeln, wenn sie dazu ein Mandat erhalten haben. Weiter definiert der Kodex Massnahmen zur Schulung und Entschädigung der (kommerziellen) Sammlerinnen und Sammler sowie zur Stärkung der Zusammenarbeit der Akteurinnen und Akteure. Die Bundeskanzlei soll eine Plattform zur Meldung möglicher Unregelmässigkeiten bei Unterschriftensammlungen einrichten und jährlich über die praktische Umsetzung und die Erreichung der Ziele des Verhaltenskodex gegenüber der Öffentlichkeit Bericht erstatten.

Erarbeitung des Verhaltenskodex

Zur Erarbeitung des Verhaltenskodexes hat die Bundeskanzlei den „Runden Tisch Integrität von Unterschriftensammlungen” einberufen. Den Prozess begleiten die Expertinnen und Experten Prof. Dr. Cesla Amarelle (Rechtsprofessorin an der Universität Neuenburg, ehemalige Nationalrätin und Präsidentin der Staatspolitischen Kommission NR, ehemalige Staatsrätin des Kantons Waadt) und Dr. Jürg Wichtermann (Partner bei Recht & Governance, ehemaliger Stadtschreiber der Stadt Bern).

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf die Eingaben und Diskussionen am Runden Tisch. Er entspricht jedoch nicht zwingend der Haltung aller Teilnehmenden. Die grundsätzlichen Haltungen zur Notwendigkeit und zum Inhalt des Verhaltenskodexes divergieren stark, wie der bisherige Prozess gezeigt hat. Damit ein Verhaltenskodex Wirkung entfalten kann, muss er bei den betroffenen Akteurinnen und Akteuren über ausreichenden Rückhalt verfügen. Dieser kann nach der öffentlichen Konsultation abgeschätzt werden.

Weitere Massnahmen im Bereich der Unterschriftensammlungen

Die Erarbeitung des Verhaltenskodex ist eine von mehreren Massnahmen, die die Bundeskanzlei im Rahmen des geltenden Rechts zum Schutz der Integrität der Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden ergriffen hat. So wurden die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften verstärkt und ein Meldungsmonitoring der Bundeskanzlei für Gemeinden und Kantone zu laufenden Unterschriftensammlungen im November 2024 schweizweit eingeführt. Überdies steht die Bundeskanzlei mit der Wissenschaft im Austausch, um technische und prozessuale Lösungen zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen zu erarbeiten. Im Rahmen der GovTech Innovationsbörse 2025 hat die Bundeskanzlei zudem Start-ups eingeladen, entsprechende Lösungsvorschläge zu entwickeln. Weiterhin setzt die Bundeskanzlei auch auf die strafrechtliche Verfolgung, indem sie Verdachtsfälle zur Anzeige bringt. Die Bundeskanzlei behält sich vor, Bundesrat und Parlament falls nötig weitere Massnahmen – auch gesetzgeberischer Art – vorzuschlagen.

Quelle: Schweizerische Bundeskanzlei BK

13.6.2025