Öffentliche Auflage Richtplananpassung – Festsetzung des Materialabbaugebiets von kantonaler Bedeutung «Gabenchopf West» – Anhörung und Mitwirkung vom 5. Januar bis 5. April 2026
Bis am 5. April 2026 liegt das Vorhaben "Gabenchopf West" zur Anhörung und Mitwirkung auf. Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs Gabenchopf in Villigen stärkt die kantonale und nationale Versorgungssicherheit für Zementrohstoffe. Der Gemeinderat Villigen unterstützt das Vorhaben und beantragt die Anpassung des Richtplans.
Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs Gabenchopf in Villigen trägt zur Sicherstellung der kurz- bis mittelfristigen Versorgung des Kantons Aargau und der Schweiz mit Zementrohstoffen bei. Die Erweiterung war bisher als langfristiges Vorhaben im Richtplan als Vororientierung vorgemerkt. Das Vorhaben wird nun von der Gemeinde zur Festsetzung im kantonalen Richtplan beantragt. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt legt das Vorhaben zur Anhörung und Mitwirkung während drei Monaten – vom 5. Januar bis am 5. April 2026 – öffentlich auf.
Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung "Gabenchopf West"
Der Steinbruch Gabenchopf auf dem Gemeindegebiet von Villigen ist seit 1954 in Betrieb. Das dem Steinbruch angeschlossene Zementwerk in Würenlingen produziert rund 20 Prozent des in der Schweiz hergestellten Zements. Mit der aktuellen Abbauetappe wurde der Abbau von Rohstoffreserven von 4,2 Millionen Kubikmeter genehmigt. Die Abbaugenehmigung ist bis Ende 2028 befristet. Entsprechend dem kantonalen und nationalen Bedarf an Zementrohstoffen beabsichtigt die Holcim (Schweiz) AG, den Steinbruch Gabenchopf zu erweitern. Die angestrebte Erweiterung des Steinbruchs Richtung Westen enthält rund 18 Millionen Kubikmeter Rohstoffreserven für zusätzliche 15 Jahre Abbau.
Wichtige Anlagen der Versorgung und Gebiete für den Materialabbau sind gemäss Bundesrecht und kantonalem Recht im Richtplan zu bezeichnen. Damit die Erweiterung des Steinbruchs umgesetzt werden kann, muss das bisher vorsorglich bezeichnete Materialabbaugebiet zunächst im Richtplan festgesetzt werden. Der Gemeinderat Villigen unterstützt das Vorhaben und beantragt die Anpassung des Richtplans. Die fachlich umfassende Überprüfung hat ergeben, dass die planungs- und umweltrechtlichen Anforderungen erfüllt werden können. Die Festsetzung des Materialabbaugebiets "Gabenchopf West" im Richtplan leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit mit Zementrohstoffen im Aargau und in der Schweiz. Mit der Festsetzung im Richtplan wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, dass nach der Umsetzung in der kommunalen Nutzungsplanung die Erweiterung des Steinbruchs Gabenchopf realisiert werden kann.
Quelle: Kanton Aargau
5.1.2026