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Landesweite Erfassung Krebsfälle in der Schweiz: Bund prüft neue Lösung

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Krebs

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Symbolbild Pixabay

Die landesweite Erfassung der Krebsfälle ist derzeit für die kantonalen Krebsregister, das Kinderkrebsregister und die nationale Krebsregistrierungsstelle sehr aufwendig, da sie auf dezentralen, nicht standardisierten Strukturen beruht. Der Bund verzichtet daher auf die Weiterentwicklung der bisherigen nationalen Krebsregistrierungs-Software. Die darüber laufenden Daten werden im Sinne einer Übergangslösung auf die bestehende kantonale Software-Lösung migriert. So ist sichergestellt, dass weiterhin alle Krebsfälle erfasst werden. Der Bund wird gleichzeitig prüfen, wie die Krebsregistrierung in eine durchgängig digitalisierte Lösung überführt werden kann.

Die Krebsregistrierung trägt dazu bei, die Gesundheitsversorgung in der Schweiz zu verbessern. Verlässliche Statistiken sind wichtig, um Krebserkrankungen besser zu verstehen und zu bekämpfen.

Derzeit gibt es 13 kantonale bzw. regionale Krebsregister sowie das Kinderkrebsregister, welche die Krebsfälle der Schweiz registrieren. Die Daten von Spitälern, Praxen und Labors liegen den kantonalen bzw. regionalen Krebsregistern und dem Kinderkrebsregister nicht standardisiert vor, sondern beispielsweise als PDF- oder Excel-Dokument. Die Krebsregister der Kantone digitalisieren diese Daten grösstenteils manuell nach landesweit einheitlichen Vorgaben. Für nationale Auswertungen werden die dezentral registrierten Daten einmal jährlich an die Nationale Krebsregistrierungsstelle NKRS weitergeleitet.

Zur Unterstützung der Krebsregistrierung haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und – in dessen Auftrag – das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) nach Inkraftsetzung des neuen Krebsregistrierungsgesetzes KRG zur landesweiten Erfassung die «IT-Architektur KRG» entwickelt. Zu dieser IT-Lösung gehört u.a. die Krebsregistrierungssoftware (RSW).

Eine nahtlose, medienbruchfreie Erfassung im Sinne einer vollständig digitalisierten Lösung, die auch Geschäftsprozesse abdeckt, ist heute aufgrund der beschriebenen Erfassungsarten nicht möglich. Die heutige Krebsregistrierung ist entsprechend aufwendig und komplex. Software-Lösungen müssen heute aber dem Once Only-Prinzip entsprechen. Damit sichergestellt werden kann, dass alle Daten nur einmal erfasst werden müssen – und nahtlos in weitere Systeme fliessen.

Hinzu kommt, dass die RSW nur durch das Kinderkrebsregister genutzt wird. Die bestehende Gesamtlösung vor diesem Hintergrund weiter zu optimieren, lässt sich wirtschaftlich nicht mehr rechtfertigen.

Aus diesen Gründen hat der Bund entschieden, die Weiterentwicklung der «IT-Architektur KRG» einzustellen. Um die Registrierung der Kinderkrebsfälle weiterhin zu gewährleisten, werden die Daten auf die Software NICERStat migriert, die von den kantonalen Krebsregistern verwendet wird. So ist sichergestellt, dass weiterhin alle Krebsfälle erfasst werden.

Das BAG möchte nun zusammen mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) abklären, ob gemeinsam ein neues Projekt weiterverfolgt werden kann. Das BAG hat die involvierten Stellen entsprechend informiert, unter anderem auch an der gestrigen Ausschusssitzung Dialog Nationale Gesundheitspolitik.

Weiterführende Informationen zur Krebsregistrierung

Die in den Krebsregistern gesammelten Daten werden für verschiedene Auswertungen und Veröffentlichungen genutzt:

• die Entwicklung von Krebserkrankungen zu beobachten;

• Präventions- und Früherkennungsmassnahmen zu erarbeiten, umzusetzen und deren Wirksamkeit zu überprüfen;

• die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren und

• die Versorgungsplanung und Forschung zu unterstützen.

Das Bundesamt für Statistik, die Nationale Krebsregistrierungsstelle und das Kinderkrebsregister nutzen die Daten für Analysen und Publikationen.

Weitere Informationen zur Datennutzung: nkrs.ch

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG

25.1.2025