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Klima: Bundesrat genehmigt neue Verminderungsziele unter dem Pariser Übereinkommen

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 das neue Verminderungsziel der Schweiz unter dem Pariser Übereinkommen gutgeheissen. Dieses entspricht dem Reduktionspfad des Klima- und Innovationsgesetzes der Schweiz. Bis 2035 soll die Schweiz ihren Treibhausgas-Ausstoss um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 vermindern, im Durchschnitt der Jahre 2031 bis 2035 um 59 Prozent. Die Ziele sollen vorrangig mit Massnahmen im Inland erreicht werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Ergänzung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz verabschiedet.

Das Übereinkommen von Paris zielt darauf ab, die weltweite Erwärmung auf einen Anstieg von plus 1,5 Grad zu begrenzen. Es verpflichtet alle Staaten, konkrete Schritte zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen zu unternehmen. Die Staaten müssen alle fünf Jahre ihr Verminderungsziel erhöhen. Sie müssen auch Massnahmen zu dessen Erreichung ergreifen und über die Fortschritte berichten. Ihr letztes Klimaziel für 2030 hat die Schweiz im Jahr 2017 eingereicht. An seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 hat der Bundesrat das Verminderungsziel der Schweiz für die Zeit von 2031 bis 2035 gutgeheissen.

65 Prozent Emissionsverminderung bis 2035

Bis 2035 soll die Schweiz ihren Treibhausgas-Ausstoss um mindestens 65 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 vermindern, und dies vorrangig mit Massnahmen im Inland. Im Durchschnitt der Jahre 2031 bis 2035 müssen die Treibhausgasemissionen um 59 Prozent sinken. Die neuen Verminderungsziele fallen, in Einklang mit dem Pariser Übereinkommen, stärker aus als in der vorangehenden Periode zwischen 2021 und 2030.

Die Ziele sind im Einklang mit den im Klima- und Innovationsgesetz definierten Zwischenzielen und dem Netto-Null-Ziel bis 2050 und entsprechen den Empfehlungen des Weltklimarates (IPCC). Die Massnahmen zur Erreichung der Emissionsverminderung werden in nationalen Gesetzen festgelegt, vorrangig im CO2-Gesetz für die Zeit ab 2030. Der Bundesrat wird dem Parlament für diese Revision des CO2-Gesetzes rechtzeitig einen Entwurf unterbreiten.

Ergänzte Klimastrategie beschreibt neue klimapolitische Entwicklungen

Gleichzeitig mit dem neuen Verminderungsziel hat der Bundesrat eine Ergänzung der langfristigen Klimastrategie der Schweiz verabschiedet. Diese beschreibt die Massnahmen der Schweizer Klimapolitik, die im Klima- und Innovationsgesetz, im revidierten CO2-Gesetz und im Stromversorgungsgesetz festgelegt wurden. Die Schweiz wird ihr neues Klimaziel, zusammen mit der aktualisierten Klimastrategie, bis am 10. Februar 2025 bei der UNO-Klimarahmenkonvention einreichen. Im Rahmen ihrer Eingabe berichtet die Schweiz auch über die neuesten Entwicklungen in ihrer Energiepolitik und die Rolle der erneuerbaren Energien sowie der Kernenergie für die Erreichung der Klimaneutralität.

BAFU: Das Übereinkommen von Paris

BAFU: Klimaziele der Schweiz aufgrund des Übereinkommens von Paris (Nationally Determined Contribution, NDC)

BAFU: Langfristige Klimastrategie der Schweiz

Quelle: Generalsekretariat UVEK

30.1.2025