+41 79 244 09 61  Sandra Sidler-Wüest, Zügholz 5, 6252 Dagmersellen

IV-Tarif für Leistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Weiterbildung

Sie sind hier: Startseite » News aus der Schweiz, Kanton Luzern und Region » Schweiz

Schweizer Franken

Schweizer Franken

Symbolbild Pixabay

Am 1. April 2025 tritt eine Vertragsergänzung in Kraft, welche die Vergütung der Leistungen von Personen regelt, die eine Weiterbildung in Psychotherapie absolvieren (Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten). Diese Psychologinnen und Psychologen werden von einer Fachperson mit psychotherapeutischer Weiterbildung beaufsichtigt. Von der IV vergütete Psychotherapie ist unter anderem bei Autismus-Spektrum-Störungen von Kindern wie auch jungen Erwachsenen von Bedeutung.

Im aktuell gültigen Psychotherapie-Tarifvertrag der IV ist die Vergütung der Leistungen von Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten nicht vorgesehen. Um von ihnen erbrachte Leistungen künftig verrechnen zu können, wird die IV-Vergütung neu explizit geregelt. Der entsprechende Anhang zum bestehenden Tarifvertrag wurde zwischen dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und den Fachverbänden für Psychologie und Psychotherapie ausgehandelt und tritt am 1. April 2025 in Kraft.

Bei den neu im Tarifvertrag berücksichtigten Therapeutinnen und Therapeuten handelt es sich um Psychologinnen und Psychologen, die sich in der Weiterbildung in psychologischer Psychotherapie befinden. Sie sind in einer Praxis oder in einer Institution angestellt und nehmen die Therapien unter der Verantwortung und der Aufsicht von ausgebildeten Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten mit kantonaler Praxisbewilligung vor. Die verantwortliche Fachperson ist Rechnungsstellerin. In Anlehnung an die aktuelle provisorische Regelung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden die Leistungen der Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten mit einem Abschlag von 10% auf den regulären Psychotherapietarif verrechnet.

Der Einsatz von Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten in der Behandlung von IV-Versicherten hat sich bewährt. Es ist für die IV von grosser Bedeutung, dass angesichts eines wachsenden Bedarfs an Psychotherapie-Angeboten genügend gut qualifizierte Fachpersonen zur Verfügung stehen. Mit der nun vorliegenden Lösung wirkt das BSV einer Unterversorgung entgegen. Die Psychotherapie ist unter anderem bei Kindern und jungen Erwachsenen mit Autismus-Spektrum-Störungen von Bedeutung, aber auch bei anderen psychischen Gesundheitsproblemen.

Anhang zum Vertrag für die Durchführung von psychotherapeutischen Abklärungen und Behandlungen zu Lasten der Invalidenversicherung (FSP-ASP-SBAP-BSV) (PDF, 123 kB)

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

31.3.2025