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Integrität Unterschriftensammlungen: Bundeskanzlei reicht vierte Strafanzeige ein

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Justitia

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Symbolbild Pixabay

Die Bundeskanzlei hat am 1. Mai 2025 bei der Bundesanwaltschaft eine weitere Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung eingereicht.

Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt. Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften gefälscht worden sein könnten. Es geht dabei um Unterschriften, die allesamt bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt und nicht bescheinigt worden sind. Insgesamt handelt es sich um rund 300 mutmasslich gefälschte Unterschriften für vier verschiedene Volksinitiativen im Sammelstadium.

Die Strafanzeige betrifft Verdachtsfälle, die diverse Gemeinden der Bundeskanzlei im Rahmen des von der Bundeskanzlei letzten Herbst eingerichteten schweizweiten Monitorings gemeldet haben. Das Monitoring ermöglicht es, Verdachtsfälle bereits während der Unterschriftensammlung systematisch zu erfassen und gegebenenfalls zur Anzeige zu bringen. Weitere Einzelheiten zur Strafanzeige gibt die Bundeskanzlei nicht bekannt, um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.

Die Bundeskanzlei hatte bereits in den Jahren 2022 und 2024 sowie am 27. Januar 2025 Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Fälschungen von Unterschriften für Volksinitiativen eingereicht. Sie schöpft die ihr im bestehenden rechtlichen Rahmen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aus, um die Integrität des Sammelprozesses zu schützen. So setzt sie neben strafrechtlicher Verfolgung auch auf Prävention und die Verbesserung der Abläufe.

Im Rahmen des Runden Tisches «Integrität von Unterschriftensammlungen» soll ein Verhaltenskodex entwickelt werden, auf den sich Initiativ- und Referendumskomitees, aber auch Sammelorganisationen verpflichten und berufen können. Weiter wurden die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften verstärkt. Seit Mitte November 2024 ist das Meldungsmonitoring der BK zu laufenden Unterschriftensammlungen für eidgenössische Volksbegehren schweizweit aktiv. Überdies steht die Bundeskanzlei mit der Wissenschaft im Austausch, um technische und prozessuale Lösungen zur Wahrung der Integrität der Unterschriftensammlungen zu erarbeiten. Im Rahmen der GovTech Innovationsbörse 2025 hat die Bundeskanzlei zudem Start-ups eingeladen, entsprechende Lösungsvorschläge zu entwickeln.

Die Bundeskanzlei wird weiterhin Strafanzeige erstatten, wenn sie Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten hat.

Quelle: Bundeskanzlei

3.5.2025