Integrität Unterschriftensammlungen: Bundeskanzlei reicht eine weitere Strafanzeige ein
Die Bundeskanzlei hat am 27. Januar 2025 bei der Bundesanwaltschaft eine weitere Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschung eingereicht.
Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt. Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften gefälscht worden sein könnten. Es geht dabei um Unterschriften auf Listen, die zum überwiegenden Teil bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt und nicht bescheinigt worden sind.
Insgesamt geht es um rund 21’000 mutmasslich gefälschte Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen in unterschiedlichen Verfahrensstadien. Der überwiegende Teil dieser verdächtigen Unterschriften stammt aus dem 3. Quartal 2024 und wurde bereits von den Gemeinden für ungültig erklärt.
Die Strafanzeige umfasst auch Verdachtsfälle aus den Kontrollen der Bundeskanzlei. Weiter beinhaltet die Strafanzeige zu einem kleinen Teil erstmals auch Verdachtsfälle, die diverse Gemeinden der Bundeskanzlei im Rahmen des schweizweiten Monitorings mitgeteilt haben. Weitere Einzelheiten zur Strafanzeige gibt die Bundeskanzlei in Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt, um die Ermittlungen nicht zu beeinträchtigen.
Die Bundeskanzlei hatte bereits im Jahr 2022 und im Jahr 2024 Strafanzeigen eingereicht wegen des Verdachts auf Fälschungen von Unterschriften für Volksinitiativen. Sie schöpft die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll aus, um die Integrität des Sammelprozesses zu schützen. So setzt sie neben strafrechtlicher Verfolgung auch auf Prävention und die Verbesserung der Abläufe.
Im Rahmen des Runden Tisches «Integrität von Unterschriftensammlungen» soll ein Verhaltenskodex entwickelt werden, auf den sich Initiativ- und Referendumskomitees, aber auch Sammelorganisationen verpflichten und berufen können. Weiter wurden die Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften verstärkt und gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden wurde das oben erwähnte engmaschigere Monitoring der Unterschriftensammel- und Kontrollprozesse aufgezogen. Überdies steht die Bundeskanzlei mit der Wissenschaft in Kontakt, um technische Lösungen zum Schutz der Unterschriftensammlungen vor Missbrauch und Betrug zu prüfen.
Die Bundeskanzlei wird weiterhin Strafanzeige erstatten, wenn sie Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten hat.
Quelle: Bundeskanzlei BK
29.1.2025