Illegales Geldspiel: Drei Hausdurchsuchungen an einem Wochenende in den Kantonen Luzern und Zürich
Am vergangenen Wochenende hat die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) gemeinsam mit den Polizeibehörden mehrere Hausdurchsuchungen in den Kantonen Luzern und Zürich durchgeführt. Im Fokus standen Lokale, in denen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden. Dabei wurden mehrere tausend Franken, rund ein Dutzend Spielautomaten sowie umfangreiches IT- und Videoüberwachungsequipment sichergestellt.
In der Nacht vom 26. September 2025 durchsuchte die Stadtpolizei Zürich im Kreis 4, im Auftrag der ESBK, ein Lokal. Drei Personen befanden sich vor Ort und ergriffen die Flucht. Zwei von ihnen konnten jedoch angehalten und identifiziert werden. Sechs Spielautomaten sowie weiteres IT- und Überwachungsmaterial wurden vorläufig beschlagnahmt.
Am Abend des 27. September 2025 erfolgte in Zusammenarbeit mit der Luzerner Polizei eine weitere Hausdurchsuchung in einem Lokal in Ebikon (LU), das als Schauplatz von illegalen Pokerspielen im Verdacht stand. Vierzehn Personen befanden sich vor Ort, elf von ihnen sassen an einem Pokertisch. Es wurden knapp 5000 Franken in bar beschlagnahmt.
Zeitgleich durchsuchten die ESBK und die Kantonspolizei Zürich ein Lokal in Rüti (ZH). Rund zwanzig Personen wurden angetroffen. Die ESBK beschlagnahmte vier PC-Stationen, auf welchen mutmasslich illegale Spielbankenspiele angeboten wurden. Zudem wurden Mobiltelefone, Bargeld und weiteres Überwachungsequipment sichergestellt.
Gegen die verantwortlichen Personen werden Strafuntersuchungen geführt, um den jeweiligen Sachverhalt zu klären.
Die ESBK bekämpft das illegale Geldspiel konsequent. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Das Geldspielgesetz sieht Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
Quelle: Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK
30.9.2025