Gemeinsam für einen sicheren Schienengüterverkehr
Auf Einladung des Bundesamts für Verkehr (BAV) haben sich am 26. Juni 2025 in Bern Vertreter des Schweizer Schienengüterverkehrs zu einem runden Tisch zu Sicherheitsfragen getroffen. Dabei wurden Handlungsfelder und mögliche Massnahmen erörtert, mit denen die Sicherheit des Schienengütertransports weiter verbessert werden kann.
Die Sicherheit im Schienengüterverkehr ist hoch. Die Bahnen, das BAV und die weiteren Akteure gewährleisten dies mit verschiedenen Massnahmen. Beispielsweise betreiben die Bahnen ein dichtes Netz von Zugkontrolleinrichtungen, welche es erlauben, Wagen mit heissgelaufenen Bremsen oder flatternden Planen umgehend anzuhalten und ausser Betrieb zu nehmen. Das BAV kontrolliert jedes Jahr rund 7000 Güterwagen direkt auf dem Bahnnetz und stimmt sich in der Sicherheitsüberwachung eng mit den Behörden im Ausland ab.
Runder Tisch für mehr Sicherheit
Insbesondere aufgrund der Erkenntnisse der schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zum Unfall im Gotthard-Basistunnel vom August 2023 und des stark grenzüberschreitenden Charakters des Schienengüterverkehrs stellen sich aber gewisse Herausforderungen im Sicherheitsbereich: Diese will der Bundesrat angehen und gleichzeitig in seinem Bericht zum Postulat 25.3177 «Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr» Handlungsfelder benennen. Mit Blick auf die Erarbeitung des Berichts hat das BAV am 26. Juni 2025 mit den Branchenakteuren einen runden Tisch durchgeführt.
Wichtige internationale Zusammenarbeit
Einigkeit herrscht in der Branche, dass die Sicherheit im Schienengüterverkehr langfristig nur mit internationaler Zusammenarbeit nachhaltig gewährleistet werden kann. Die SUST hat im Nachgang zum Unfall im Gotthard-Basistunnel der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) empfohlen, auf europäischer Ebene strengere Vorgaben für den Unterhalt und die Instandhaltung von Güterwagen mit Verbundstoffbremssohlen (insbesondere LL-Sohlen) zu erlassen. Sollten die internationalen Massnahmen zu wenig weit gehen oder nicht innerhalb nützlicher Frist umgesetzt werden, könnte die Schweiz weitere Massnahmen ergreifen. Als letztes Mittel wäre ein Betriebsverbot für Güterwagen mit LL-Sohlen in der Schweiz denkbar.
Kurzfristige Massnahmen
Mit Blick auf kurzfristige Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Schienengüterverkehr haben die Vertreter der Eisenbahnverkehrsunternehmen und der Wagenhalter anlässlich des Runden Tisches mögliche Handlungsfelder skizziert - zum Beispiel zusätzliche Kontrollen oder schärfere technische Vorschriften. Mitte August sollen im Rahmen einer weiteren Zusammenkunft im Sinne einer Selbstverpflichtung kurzfristig umsetzbare, risikominimierende Massnahmen definiert werden.
Quelle: Bundesamt für Verkehr BAV
27.6.2025