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Entlastungspaket 2027: Bund will Dialog mit Kantonen weiterführen und erwartet deren Vorschläge

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Symbolbild. Foto Sandra Sidler-Wüest

Die Konferenz der Kantonsregierungen hat am 14. März 2025 zum Entlastungspaket 2027 des Bundes Stellung genommen. Sie kritisiert, nicht ausreichend einbezogen worden zu sein und lehnt die Massnahmenvorschläge des Bundesrates grossmehrheitlich ab. Sie anerkennt zugleich den Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt und macht alternatives Entlastungspotenzial geltend, das der Bundesrat aus ihrer Sicht noch nicht berücksichtigt hat.

Der Bundesrat nimmt das Dialogangebot der Kantone gerne an und lädt sie ein, sich konkret zu einzelnen Massnahmen zu äussern und Ersatzvorschläge für die von ihnen abgelehnten Massnahmen zu unterbreiten. Der Bundesrat hat heute ein entsprechendes Schreiben an die Kantone gesandt.

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 ein umfassendes Entlastungspaket (EP27) für den Bundeshaushalt in die Vernehmlassung gegeben. Dieses Paket ist nötig, um insbesondere die rasche Wiedererreichung der Verteidigungsfähigkeit und den Bundesbeitrag an die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Das Paket trifft alle Aufgabengebiete des Bundes inklusive der Verwaltung und es enthält auch einen einnahmenseitigen Teil.

Zahlreiche Massnahmen des EP27 treffen auch die Kantone – das ist unvermeidlich, da die Kantone rund 30 Prozent der Bundesausgaben erhalten. Der Bundesrat geht aber mit den Kantonen einig, dass reine Lastenverschiebungen vermieden werden sollten. Die Massnahmen sollen möglichst so ausgestaltet werden, dass sich die Kantone auch selbst entlasten können. Nach Auffassung des Bundesrates ist diese Entscheidungsfreiheit bei der grossen Mehrzahl der Massnahmen gegeben.

Der Bundesrat begrüsst, dass die Kantone den Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt anerkennen. Er nimmt zur Kenntnis, dass sie alternatives Entlastungspotenzial beim Bund sehen und ist gerne bereit, entsprechende Vorschläge der Kantone zu prüfen, sofern diese von einer klaren Mehrheit der Kantone unterstützt werden. Der Bundesrat erwartet diese Vorschläge bis zum Abschluss der Vernehmlassung am 5. Mai 2025. In der Folge wird er diese Vorschläge mit einer Delegation der Kantone diskutieren.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

21.4.2025