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Die Aufnahme der Podologie in die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird insgesamt positiv beurteilt

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Krankenkasse

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Symbolbild Pixabay

Seit dem 1. Januar 2022 sind Podologinnen und Podologen sowie Organisationen der Podologie als Leistungserbringer der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für Behandlungen zur Vermeidung von Komplikationen bei Diabetesbetroffenen zugelassen. Diese Regelung wurde nun einer Evaluation unterzogen, die insgesamt eine positive Einschätzung abgibt, die aber auch mehrere Optimierungsvorschläge vorbringt.

Leistungen werden zu wenig in Anspruch genommen

Seit Inkrafttreten der neuen Regelung nehmen Diabetesbetroffene podologische Leistungen nicht stärker in Anspruch als zuvor. Im Vergleich zu den geschätzten 170 000 bis 210 000 Personen, die über die OKP podologische Leistungen beziehen könnten, nehmen diese lediglich rund 20 000 Personen in Anspruch. Die rund 500 von der OKP zugelassenen Podologinnen und Podologen haben Kosten für die OKP von 8 bis 9 Millionen Franken pro Jahr abgerechnet.

Mangel an Fachpersonen muss behoben werden

Der Mangel an Fachpersonen, insbesondere in der Deutschschweiz, scheint das Haupthindernis für die Inanspruchnahme podologischer Leistungen zu sein. Zudem hat nur ein Drittel der Podologinnen und Podologen, die die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die OKP erfüllen würden, einen entsprechenden Antrag gestellt. Viele sind der Ansicht, dass der Anreiz für eine Zulassung zur OKP schwach ist, etwa wegen des administrativen Aufwands oder bereits hoher Praxisauslastung. Die Evaluation empfiehlt daher Massnahmen zur Behebung dieser Defizite, z. B. die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze oder die gezielte Unterstützung von Podologinnen und Podologen bei der Zulassung zur OKP.

Der Bericht empfiehlt auch, die Zusammenarbeit zwischen den drei Berufsgruppen Podologie, Pflege und anordnenden Ärztinnen und Ärzten zu intensivieren, um den Bedarf optimal abzudecken.

Sobald der Fachkräftemangel behoben ist, sollte gemäss Evaluation die Anzahl der vergüteten Sitzungen oder auch die Übernahme der Kosten für podologische Behandlungen, die heute nicht übernommen werden, geprüft werden.

Die Umsetzung aller dieser Empfehlungen liegt primär in der Verantwortung der entsprechenden Berufs- und Bildungsorganisationen und nicht in jener des Bundes.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG

9.9.2025


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