Der Bundesrat reduziert die Aufgaben des Bundesamtes für Statistik
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 beschlossen, auf die Erhebung von mehreren Statistiken zu verzichten. In gewissen Fällen werden Ersatzmassnahmen geprüft. Diese Reduzierung der Aktivitäten des Bundesamtes für Statistik (BFS) ist notwendig, um das strukturelle Defizit des Amtes zu bewältigen. Bis 2028 wird das BFS seinen Personalbestand um rund 40 Stellen verringern.
In den letzten Jahren wurden dem BFS zusätzliche, nicht finanzierte Aufgaben übertragen, die mit insgesamt rund 13 Millionen Franken pro Jahr zu Buche schlugen. Aufgrund steigender Kosten, insbesondere im IKT-Bereich, und verschiedener vom Bundesrat und Parlament beschlossener Sparmassnahmen sieht sich das BFS mit einem strukturellen Defizit von rund 20 Millionen Franken konfrontiert.
Damit das BFS seinen Betrieb mit den derzeit verfügbaren Mitteln aufrechterhalten kann, hat es in den letzten Monaten einen Aufgabenverzichtsplan erarbeitet. Das bedeutet, dass mehrere Statistiken und Leistungen (siehe Anhang) vereinfacht, angepasst oder schrittweise eingestellt werden. Auch ihre Periodizität wird gegebenenfalls überprüft. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 das EDI beauftragt, ihm bis 30. Juni 2026 eine Änderung der Bundestatistikverordnung vorzulegen. In einem erläuternden Bericht muss er darlegen, ob und wie die wegfallenden Statistiken durch alternative Datenquellen oder durch den Einsatz neuer Methoden, auch aus dem Bereich der KI, kompensiert werden können. Die vom Bundesrat beschlossene Massnahmen wurden mit rund 30 Bundesämtern sowie den Sozialpartnern diskutiert.
Die Sparmassnahmen sollen ab 2026 schrittweise zu Einsparungen führen, die sich bis 2028 auf rund 13 Millionen Franken pro Jahr belaufen werden. Mit dem geplanten Aufgabenverzicht werden 24 Stellen abgebaut. Es wird alles daran gesetzt, Entlassungen zu vermeiden und den Stellenabbau mit natürlichen Abgängen und internen Fluktuationen aufzufangen.
BFS-interne Massnahmen bringen Einsparungen für 2025
Nebst diesem Aufgabenverzichtsplan wurden im BFS verschiedene weitere Massnahmen ergriffen. Da die Auswirkungen des Sparplans erst mittelfristig zum Tragen kommen, hat das BFS bereits Anfang April ein schnell wirkendes Paket lanciert. Die damit erzielten Einsparungen belaufen sich 2025 auf rund 15 Millionen Franken und ermöglichen einen ausgeglichenen Jahresabschluss. Die beschlossenen internen Massnahmen führen zu einem erheblichen Personalabbau und wirken sich auf die Dienstleistungen für Nutzende sowie auf die Leistungen zuhanden des Personals aus. Die Nutzerinnen und Nutzer der BFS-Dienste müssen beispielsweise mit längeren Antwortzeiten rechnen.
Der 2024 in Kraft getretene Einstellungsstopp bleibt bestehen. Natürliche Abgänge wie Pensionierungen oder Kündigungen werden nur in dringenden Ausnahmefällen ersetzt. Dadurch wird der Personalbestand des BFS bis Ende 2025 um rund 30 Vollzeitstellen reduziert (gegenüber 1.1.2024). Insgesamt wird das BFS seinen Personalbestand in den nächsten Jahren um rund 40 Vollzeitstellen verringern. Weitere Kürzungen betreffen die Leistungsprämien, das Ausbildungsbudget und personalbezogene Veranstaltungen. Auch im Bereich der Wartung, insbesondere der IT, wird das BFS Einsparungen vornehmen.
Um den künftigen Herausforderungen zu begegnen und sich trotz der angespannten finanziellen Situation weiterentwickeln zu können, hat das BFS ein internes Programm zur Optimierung seiner Abläufe gestartet. Damit setzt es den vom Bundesrat mit dem Mehrjahresprogramm 2024-2027 beschlossenen Prozess der digitalen und technologischen Transformation fort.
Quelle: Bundesrat
10.6.2025
Anhang: Massnahmenpakete
Der Aufgabenverzichtsplan des BFS beinhaltet zwei Massnahmenpakete. Das Massnahmenpaket I beinhaltet die Reduktion von Leistungen, das Massnahmenpaket II umfasst die Abgabe von Aufgaben an andere Verwaltungseinheiten beim Bund sowie die Prüfung alternativer Finanzierungsmodelle.
Massnahmen, die eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen erfordern (Massnahmenpaket I)
Auf folgende Statistiken soll künftig verzichtet werden (wobei teilweise Ersatzmassnahmen (z.B. KI) geprüft werden):
• Ergänzungs- und Zusatzerhebungen zur landwirtschaftlichen Betriebszählung: Mit diesen Erhebungen wurden Informationen zur Agrarbewässerung, Berufsbildung der Bauern oder zum Einsatz erneuerbarer Energien in landwirtschaftlichen Betrieben gewonnen.
• Vierteljährliche Wohnbaustatistik: Diese erfasst z.B. die Anzahl der neu gebauten Wohnungen. Die jährliche Bau- und Wohnbaustatistik wird weitergeführt.
• Bibliotheksstatistik: Die Statistiken werden nicht mehr vom BFS durchgeführt.
• Statistik zum Reiseverhalten der Schweizer Bevölkerung wird aufgehoben. Weiterhin bereitgestellt werden die Statistiken zur Hotellerie (HESTA) und Parahotellerie (PASTA).
Bei folgenden Statistiken soll die Periodizität angepasst werden:
• Die Umweltschutzausgaben der Unternehmen werden nur noch alle vier statt wie bisher alle zwei Jahre erhoben.
• Die Arealstatistik wird weiterhin alle neun Jahre publiziert und nicht wie ursprünglich geplant, alle sechs Jahre – wobei Ersatzmassnahmen geprüft werden.
Interne Massnahmen des BFS (ebenfalls im Massnahmenpaket)
• Verzicht auf diverse Anlässe (z.B. Swiss Community Day on Data).
• Verzicht, Kürzung oder Konzentration begleitender Publikationen von Statistiken (z.B. Berichte im PDF-Format).
• Einordnungen und Erläuterungen von statistischen Resultaten werden in allen Themenfeldern reduziert.
• Das Indikatorensystem Wohlfahrtsmessung wird eingestellt.
• Lineare Kürzung bei der Durchführung von Erhebungen (durch Automatisierungen und Prozessoptimierungen) in allen Themenfeldern.
• Die Entwicklung der Umweltgesamtrechnung wird verlangsamt, insbesondere die Ökosystemrechnung. Damit werden Daten, die zur Umsetzung zur Strategie «Biodiversität Schweiz» benutzt werden, erst mit Verzögerung zur Verfügung stehen.
• Auf die Weiterentwicklung der Leerwohnungszählung wird verzichtet. Diese hätte Kantone und Gemeinden entlastet und die Aussagekraft der Statistiken erhöht.
• Sparmassnahmen bei den medizinischen Klassifikationen: Die Periodizität der Publikationen wurde bereits verlängert, auf externe Beratungsmandate wird verzichtet und Übersetzungen werden weiter automatisiert. Zudem prüft das BFS verursachergerechte Finanzierungsmodelle.
Massnahmen, die eine Überprüfung der finanziellen Verantwortlichkeiten erfordern (Massnahmenpaket II)
Das EDI wird beauftragt, alternative finanzielle Verantwortlichkeiten für die unterstehenden Aufgaben zu prüfen und dem Bundesrat bis 30. Juni 2026 einen Vorschlag vorzulegen. Diesen wird im Rahmen der Generalsekretärinnen- und Generalsekretärenkonferenz etappiert vorbereitet und diskutiert:
• Omnibus-Erhebungen sind ein schnelles und unkompliziertes Erhebungsinstrument des BFS, das für viele verschiedene Themen und von verschiedenen Nutzern aus der Bundesverwaltung verwendet wird.
• Beratungen und Dienstleistungen anderer Bundesämter im Bereich Standardisierung und Harmonisierung von Verwaltungsdaten.
• Finanzierungen der Mitgliedschaft bei Swissdec: Das BFS vertritt den Bund im Vorstand und finanziert die Mitgliedschaft. Der von Swissdec entwickelte Lohnstandard, entlastet Unternehmen und mehrere Verwaltungsstellen bei Bund und Kantonen profitieren.
• SEDEX, eine Plattform für den sicheren Datenaustausch, dient der gesamten Bundesverwaltung sowie Kantonen und Gemeinden bei der automatisierten und sicheren Übermittlung von Daten und zur Digitalisierung von Prozessen.
• Der LEI (Legal Entity Identifier) ist ein eindeutiger und weltweit gültiger Identifikator von Rechtsträgern, der den Behörden und Finanzmarktteilnehmern zur zuverlässigen Identifikation von Vertragspartnern dient.
• Leistungen des Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und die des Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), die über die Statistiknutzung hinaus gehen.