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Der Bundesrat lehnt die Klimafonds-Initiative ab

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Bundesratsfoto 2025

Bundesratsfoto 2025

Vorne, von links nach rechts: Bundesrat Ignazio Cassis (FDP), Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter (FDP), Vizepräsident Guy Parmelin (SVP), Bundesrätin Viola Amherd (Die Mitte).Hinten: Bundeskanzler Viktor Rossi (GLP), Bundesratsmitglieder Elisabeth Baume-Schneider (SP), Albert Rösti (SVP) und Beat Jans (SP). Bild ZVG Bundeskanzlei BK

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» verabschiedet. Er lehnt die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Aus Sicht des Bundesrates ist der von der Initiative geforderte Klimafonds zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz nicht notwendig. Zudem setzt die Initiative im Vergleich zum bereits bestehenden, breiten Massnahmenmix einseitig auf hohe Bundessubventionen.

Die am 22. Februar 2024 von der SP und den Grünen eingereichte «Klimafonds-Initiative» möchte einen Fonds schaffen, dessen Mittel unter anderem in Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz oder der Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäude und Wirtschaft fliessen. Die Gelder dafür sollen aus dem Bundeshaushalt kommen. Dafür soll der Bund jährlich Mittel im Umfang von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Fonds einlegen. Dies entspräche aktuell zwischen 3,9 und 7,7 Milliarden Franken pro Jahr.

Investitionsbedarf für Netto-Null bereits erkannt

Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Das Klima- und Innovationsgesetz, das revidierte CO2-Gesetz sowie das revidierte Energiegesetz enthalten eine Reihe von Fördermassnahmen und Anreizen, die einen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Bereits heute stellen Bund und Kantone zugunsten von Klima und Energie Gelder im Umfang von jährlich rund 2 Milliarden Franken zur Verfügung. Weitere 600 Millionen Franken werden für die Biodiversität eingesetzt.

Einseitiger Fokus auf Bundessubventionen birgt Risiken

Für den Bundesrat ist es unbestritten, dass für das Netto-Null-Ziel und den Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien weitere Investitionen nötig sind. Der Bundesrat ist indes der Ansicht, dass der heute eingeschlagene Weg mit einem Mix aus gezielten Fördermassnahmen, Vorschriften und marktwirtschaftlichen Instrumenten genug wirksame Anreize zur Reduktion der Treibhausgasemissionen setzt. Der vorgeschlagene Klimafonds würde demgegenüber verschiedene Risiken bergen. Da er ausschliesslich aus Bundesmitteln finanziert werden soll, könnte er das im Umweltrecht verankerte Verursacherprinzip schwächen. Die Förderung von Massnahmen mit öffentlichen Geldern im geforderten Umfang könnte zudem dazu führen, dass die Mittel ineffizient eingesetzt oder gar private Investitionen verdrängt werden. Auch aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Initiative ab.

Da die Klimaausgaben gemäss Initiative nicht der Schuldenbremse unterstellt werden sollen, würden sie zudem zu einer weiteren Verschuldung des Bundes und zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin angespannten Finanzlage führen.

Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Klimafonds-Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab.

Botschaft zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»

Quelle: Generalsekretariat UVEK

30.1.2025