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Das neue Verkehrssteuergesetz gilt ab 1. Januar 2026: Neues Berechnungsmodell für die Verkehrssteuer

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Das neue Verkehrssteuergesetz wird per 1. Januar 2026 zusammen mit der ebenfalls neuen Verkehrssteuerverordnung in Kraft gesetzt. Im Juni 2024 hat der Grosse Rat das neue Verkehrssteuergesetz in zweiter Beratung mit grossem Mehr angenommen. Der Versand der Rechnungen für die Verkehrssteuer erfolgt ausnahmsweise ab 5. Januar 2026 und nicht wie sonst bereits im Spätherbst.

Das Strassengesetz von 1969, welches aktuell nur noch die Motorfahrzeugabgabe regelt, ist über fünfzig Jahre alt und wird durch das neue Verkehrssteuergesetz (VStG) ersetzt. Dieses hat der Grosse Rat in zweiter Beratung mit 113 zu 20 Stimmen am 24. Juni 2024 angenommen. Per 1. Januar 2026 wird das Verkehrssteuergesetz in Kraft gesetzt, gleichzeitig mit der ebenfalls neuen Verkehrssteuerverordnung (VStV) und der Aufhebung des Dekrets über die Steuern und Gebühren im Strassenverkehr. Vorgängig wurde die Programmierung der neuen Softwareversion von VIACAR abgeschlossen. Mit den Erträgen der Verkehrssteuer werden Bau, Unterhalt und Betrieb der Kantonsstrassen und von weiteren Verkehrsanlagen über die Strassenrechnung finanziert.

Neue Regelung für Personenwagen

Zentraler Punkt der Revision ist die neue Regelung der Verkehrssteuer für Personenwagen. Die bisherige Motorfahrzeugsteuer erfolgte auf der Grundlage der Steuer-PS (Hubraum). Neu wird die Verkehrssteuer für Personenwagen technologieneutral nach Gewicht und nach Leistung bemessen. Da Elektrofahrzeuge oft sehr hohe Spitzenleistungen und ein höheres Gewicht (Batterien, Brennstoffzellen) im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren aufweisen, werden diese technisch bedingten Benachteiligungen mit Korrekturfaktoren beseitigt. Die Besteuerung der Nutzfahrzeuge über 3'500 Kilogramm Gesamtgewicht sowie der Transportanhänger nach Nutzlast wird unverändert beibehalten. Auch bei der Besteuerung der übrigen Fahrzeugarten wurden keine oder nur marginale Anpassungen gemacht.

Die neue Verkehrssteuerverordnung enthält die Ausführungsbestimmungen zum neuen Verkehrssteuergesetz. Dazu wurden soweit möglich die Regelungen der bisherigen Verordnung über die Steuern und Abgaben im Strassenverkehr übernommen. Diese wird auf den 1. Januar 2026 aufgehoben.

Die Einführung der neuen Bestimmungen bedingt, dass die Verkehrssteuerrechnung nicht wie üblich bereits im Spätherbst an alle Halterinnen und Halter versendet wurde. Ausnahmsweise erfolgt der Versand ab dem 5. Januar 2026.

Onlinerechner für neue Verkehrssteuerrechner

Die Personenwagen machen rund 75 Prozent des gesamten Ertrags der Verkehrssteuer aus. Die neue Verkehrssteuer für Personenwagen (rund 70 Prozent des Fahrzeugbestands), Motorräder (10 Prozent) sowie Lieferwagen (6 Prozent) kann mit den Informationen auf der Webseite des Strassenverkehrsamts selbst errechnet werden.

Quelle: Kanton Aargau

8.12.2025