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Bundesrat will Steuerung der Kaderlöhne seiner Aktiengesellschaften verbessern und vereinfachen

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Lohn

Lohn

Symbolbild Pixabay

An seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Verfahren zum Festlegen der Obergrenzen für die Kaderlöhne bei den bundesnahen Unternehmen anzupassen. Festsetzung und Kontrolle von Lohnobergrenzen bei den Aktiengesellschaften des Bundes sollen effizienter und zeitgemässer werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Zudem räumt er den Unternehmen vorübergehend eine begrenzte Reserve für die Vergütungen 2026 und 2027 ein, deren Verwendung jedoch an Bedingungen geknüpft ist. Schliesslich verlangt er mehr Transparenz in den Vergütungsberichten.

Die Generalversammlungen der vom Bund beherrschten Aktiengesellschaften legen jährlich die Obergrenzen der Kadervergütungen für das darauffolgende Jahr fest. Der sogenannte «Say on Pay»-Prozess betrifft die SBB, die Schweizerische Post, Skyguide, RUAG MRO, RUAG International, Identitas, SIFEM und Swisscom. Der Bund steuert damit die Vergütungen der betroffenen Kader durch die Festlegung von Lohnobergrenzen für den Verwaltungsrat und - ausser bei der Swisscom - separat für das Verwaltungsratspräsidium sowie für die gesamte Konzernleitung.

Dieser Prozess hat sich seit 2018 zwar etabliert, weist allerdings Verbesserungspotenzial auf. Er ist unnötig kompliziert für die Unternehmen und die Bundesverwaltung und verlangt von den Unternehmen teilweise sehr detaillierte Angaben, die schwer zu schätzen sind (z.B. Sozialversicherungsbeiträge, berufliche Vorsorge).

Vertiefte Überprüfung bis Herbst 2026

Als Grundlage für eine Verbesserung dieses Prozesses hat die Eidgenössische Finanzverwaltung deshalb in einem Gutachten die Best Practices im «Say on Pay»-Bereich analysieren lassen. Dieses enthält 13 Empfehlungen. Der Bundesrat hat auf dieser Basis an seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 das Finanzdepartement beauftragt, zu prüfen, ob und wie die Massnahmen umgesetzt werden könnten. Damit soll der «Say on Pay»-Prozess für die Verwaltung und die Unternehmen verbessert und vereinfacht werden. Eine erste Diskussion darüber will der Bundesrat im Herbst 2026 führen.

Als Übergangsmassnahme bis zur Umsetzung dieser Reformen hat der Bundesrat zudem entschieden, bei den Vergütungsobergrenzen für die Jahre 2026 und 2027 werden die Obergrenzen um eine Reserve von drei Prozent erhöht. Damit erhalten Post, SBB, Skyguide, RUAG MRO, RUAG International, Identitas und SIFEM einen begrenzten Handlungsspielraum, um unvorhersehbare Schwankungen in den Vergütungen abfedern zu können, die z.B. auf Anpassungen der Familienzulagen oder der Sozialversicherungsbeiträge zurückzuführen sind. Die Reserve darf grundsätzlich nicht für Lohnerhöhungen oder für den Ausgleich der Teuerung verwendet werden. Hierzu bedürfte es einer expliziten Genehmigung der Eignerstellen.

Ausserdem verlangt der Bundesrat von den Unternehmen mehr Transparenz in ihren Vergütungsberichten. Der Expertenbericht hatte diese in der Mehrheit der betroffenen Unternehmen als suboptimal beurteilt. Die Verbesserungen sollen in den Vergütungsberichten 2025 (veröffentlicht 2026) umgesetzt werden.

Bericht «Expertise externe sur le processus de la Confédération pour la fixation et l'évaluation des rémunérations des cadres des entreprises proches de l’Etat» (Beilage nur auf Französisch verfügbar)

Quelle: Eidg. Finanzverwaltung EFV

15.1.2025