Bundesrat senkt Zinsen für Covid-19-Kredite
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2025 beschlossen, die Zinssätze für die ausstehenden Covid-19-Kredite per 31. März 2025 zu senken. Für Kredite bis 500’000 Franken sind neu 0,25 Prozent und für Kredite über 500'000 Franken 0,75 Prozent zu entrichten.
Das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat jeweils per 31. März die Zinssätze der Covid-19-Kredite an die Marktentwicklungen anpasst. Bei der Festlegung der Zinssätze berücksichtigt der Bundesrat unter anderem die Höhe des SNB-Leitzinses. Seit dem 1. April 2023 ist für Kredite bis 500'000 Franken ein Zins von 1,5 Prozent zu entrichten, für Kredite über 500'000 Franken kommt ein Zinssatz von 2 Prozent zur Anwendung. In der letztjährigen Überprüfung beliess der Bundesrat die Zinsen unverändert. Diese Zinssätze für Covid-19-Kredite entsprachen zum Zeitpunkt des Entscheids dem SNB-Leitzins bzw. dem SNB-Leitzins plus 0,5 Prozentpunkte.
Der SNB-Leitzins beträgt seit dem 20. März 2025 0,25 Prozent. An seiner Sitzung vom 21. März 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Zinssätze für Covid-19-Kredite zu senken: auf Krediten bis 500'000 Franken wird ab dem 1. April 2025 ein Zins von 0,25 Prozent fällig, auf Krediten über 500'000 Franken ein solcher von 0,75 Prozent.
Die Verzinsung der Covid-19-Kredite soll einen Anreiz setzen, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen. Dies entspricht sowohl dem ursprünglichen Zweck des Kreditprogramms – der Überbrückung von coronabedingten Liquiditätsengpässen – als auch dem Interesse der Steuerzahlenden an möglichst geringen Kreditausfällen.
Quelle: Bundesrat
22.3.2025