+41 79 244 09 61  Sandra Sidler-Wüest, Zügholz 5, 6252 Dagmersellen

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage wegen Insiderhandel in Millionenhöhe

Sie sind hier: Startseite » News aus der Schweiz, Kanton Luzern und Region » Schweiz

Justitia

Justitia

Symbolbild Pixabay

Die Bundesanwaltschaft (BA) reicht gegen einen Schweizer Anklage beim Bundesstrafgericht wegen Insiderhandel in Millionenhöhe ein. Sie wirft dem Beschuldigten vor, in fünf Fällen im Zeitraum von 2018 bis 2020 vertrauliche und kurserhebliche Informationen zu laufenden oder geplanten Übernahmen ausgenützt zu haben. Dabei soll er einen unrechtmässigen Gewinn von rund 10.6 Millionen Schweizer Franken erzielt haben. Die vertraulichen Informationen soll er von einem langjährigen Bekannten erlangt haben, der bei einer Investmentbank tätig war.

Die BA eröffnete das Strafverfahren im Februar 2019 aufgrund einer Meldung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Der Beschuldigte war zur tatrelevanten Zeit als Investor und Berater von Unternehmen in der Schweiz und im Ausland tätig. Gemäss Anklageschrift soll er aufgrund seiner Ausbildung und seiner bisherigen Tätigkeit die Abläufe und Mechanismen des Angebotsverfahrens bei Unternehmenszusammenschlüssen gekannt haben. Insbesondere soll er gewusst haben, dass die Aktionäre einer in der Schweiz börsenkotierten Zielgesellschaft einer Übernahme erfahrungsgemäss eine erhebliche Prämie auf den Aktienkurs dieser Gesellschaft erwarten können.

Den langjährigen Bekannten, von dem er die tatrelevanten Informationen erhalten haben soll, kannte er seit über 15 Jahren, hielt über diese Jahre den privaten und geschäftlichen Kontakt aufrecht und traf sich im tatrelevanten Zeitraum wiederholt mit ihm.

Angeklagte Sachverhalte

Die BA klagt den Beschuldigten in vier Fällen hauptsächlich wegen des mehrfachen Ausnützens von Insiderinformationen als Sekundär-, eventualiter Tertiärinsider (Art. 154 Abs. 3 bzw. Abs. 4 Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) und in einem Fall wegen des Versuchs dazu (Art. 154 Abs. 3 FinfraG in Verbindung mit Art. 22 Schweizerisches Strafgesetzbuch, StGB) an.

Der Beschuldigte soll in fünf Fällen bedeutende Positionen in Form von Aktien und/oder Optionen der Zielgesellschaften von Übernahmen aufgebaut haben. Gemäss Anklageschrift tätigte der Beschuldigte die Käufe jeweils im Nachgang zu Kontakten mit seinem Bekannten, der aufgrund seiner Tätigkeit Kenntnis der vertraulichen Übernahmetransaktionen hatte. Die BA wirft dem Beschuldigten vor, aufgrund der anlässlich dieser Kontakte erlangten Insiderinformationen die Aktien und/oder Optionen der Zielgesellschaften erworben zu haben, um damit vom zu erwartenden erheblichen Kursanstieg zu profitieren.

Der Beschuldigte soll so in vier Fällen mit dem Verkauf der Positionen nach der Publikation der Übernahmeangebote einen unrechtmässigen Gewinn von rund 10.6 Millionen Schweizer Franken erlangt haben. Lediglich in einem Fall kam es zu keinem Übernahmeangebot, wobei der Beschuldigte einen Verlust von ca. 1.6 Millionen Schweizer Franken erlitt.

Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen führte fedpol unter der Leitung der BA mehrere Zwangsmassnahmen durch.

Ab dem jetzigen Zeitpunkt ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona für die weitere Information der Medien zuständig. Die Strafanträge gibt die BA anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Bundesanwaltschaft

13.2.2025