+41 79 244 09 61  Sandra Sidler-Wüest, Zügholz 5, 6252 Dagmersellen

Baugesetzliche Verfahren sollen medienbruchfrei digital abgewickelt werden können: Teilrevision des kantonalen Baugesetzes geht vom 31. Januar bis 7. Mai 2025 in die öffentliche Anhörung

Sie sind hier: Startseite » News aus der Schweiz, Kanton Luzern und Region » Schweiz

Bauen

Bauen

Symbolbild Pixabay

Von Freitag, 31. Januar, bis am 7. Mai 2025, geht eine Teilrevision des Baugesetzes in die öffentliche Anhörung. Die vorgesehenen Anpassungen setzen verschiedene Aufträge des Grossen Rates um. Insbesondere gibt die Teilrevision die Grundlage für eine medienbruchfreie Abwicklung der baugesetzlichen Verfahren in digitaler Form.

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat in einer Motion beauftragt, grosszügigere Fristen für die Geltungsdauer der Baubewilligung festzulegen. Mit der nun vorgeschlagenen Anpassung des kantonalen Baugesetzes wird dieses Anliegen umgesetzt. In einer weiteren, als Postulat entgegengenommenen Motion hat der Grosse Rat verlangt, im Baugesetz zu verankern, dass für die Erstellung von Wärmepumpen im Strassen-Unterabstand erleichterte Ausnahmebewilligungen (mit Beseitigungsrevers) möglich seien. Auch diese Forderung wird nun umgesetzt.

Vor allem aber wird mit der vorliegenden Revision die Grundlage für eine elektronische Abwicklung baugesetzlicher Verfahren geschaffen. Das ganze Baugesuchsverfahren soll digital erfolgen. Aber auch andere Verfahren nach Baugesetz sollen digital durchgeführt werden können – konkret die Mitwirkungs- und öffentlichen Auflageverfahren nach Baugesetz, die Zustimmung des Kantons zu Baugesuchen sowie die Vorprüfung und Genehmigung von Nutzungsplänen.

Ausserdem soll als Umsetzung einer weiteren grossrätlichen Motion im Baugesetz die Klarstellung erfolgen, dass Einwendungen, die bereits gegen den Nutzungsplan hätten vorgebracht werden können, später im Baugesuchsverfahren nicht mehr zulässig sind. Das Baugesuchsverfahren soll möglichst straff durchgeführt werden. Ein in der Motion verlangter "Projektplan" oder ein ähnliches Instrument, das erlaubte, Sondernutzungsplan und Baugesuch als Einheit zusammenzulegen, sollen jedoch nicht eingeführt werden. Die aktuelle Teilrevision des Baugesetztes soll ausserdem genutzt werden, um zusätzliche Anpassungen in verschiedenen kleineren Punkten vorzunehmen.

Die öffentliche Anhörung startete am Freitag, 31. Januar, und dauert bis am 7. Mai 2025.

Mehr zum Thema

Anhörungsunterlagen (samt elektronischem Fragebogen): Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG); Änderung

Quelle: Kanton Aargau

2.2.2025