Auswirkungen der US-Zölle auf die Schweizer Wirtschaft
Der Bundesrat wurde in seiner Sitzung vom 16. April 2025 über die Auswirkungen der US-Zollpolitik auf die Schweizer Wirtschaft informiert. Derzeit ist eine deutliche Abschwächung der Schweizer Konjunktur zu erwarten, aber nicht ein Einbruch. Die Einschätzungen sind jedoch mit hoher Unsicherheit verbunden. Mit der Kurzarbeit steht ein bewährtes Instrument zur Vermeidung von Kündigungen zur Verfügung.
Seit dem 12. März 2025 sind neue US-Zusatzzölle von 25% auf Stahl- und Aluminiumprodukte und seit dem 3. April Zusatzzölle von 25% auf Autos in Kraft. Zudem gilt seit dem 5. April ein pauschaler Zusatzzoll von 10% auf Importe in die USA aus fast allen Ländern. Einige Güter sind davon gegenwärtig ausgenommen, insbesondere die meisten Pharmaprodukte. Die länderspezifischen Zusatzzölle vom 9. April – für die Schweiz hätten diese weitere 21% betragen – wurden kurz nach Inkrafttreten für 90 Tage suspendiert.
Aufgrund der dynamischen Ausgangslage sind Einschätzungen zu den Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft mit sehr hoher Unsicherheit verbunden. Dank der Pausierung der länderspezifischen Zusatzzölle ist die Schweiz derzeit nicht stärker als andere Länder betroffen. Zudem gilt für die meisten Pharmaprodukte gegenwärtig eine Ausnahme. Allerdings ist auch mit indirekten Auswirkungen aufgrund einer schwächeren Weltkonjunktur und volatiler Finanzmarkt- und Wechselkursentwicklungen zu rechnen. Derzeit wird erwartet, dass sich die Schweizer Konjunktur schwächer entwickelt als gemäss Konjunkturprognose vom 18. März 2025. Diese ging für das laufende Jahr von einem BIP-Wachstum von 1,4% aus. Aus heutiger Sicht ist ein nur verhaltenes Wachstum, aber kein Einbruch der Schweizer Konjunktur zu erwarten.
Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) steht in der Schweiz ein bewährtes Instrument zur Verhinderung von Kündigungen aufgrund von vorübergehenden und unvermeidbaren Arbeitsausfällen zur Verfügung. Um Klarheit im Zusammenhang mit den US-Zöllen zu schaffen, hat das SECO heute die Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung darüber informiert, dass die neuen und drohenden Zölle als Grund für einen KAE-Anspruch anerkannt werden, sofern Unternehmen direkt oder indirekt davon betroffen und alle übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Weiter ist das WBF bestrebt, dem Bundesrat die Fortsetzung der bis Ende Juli 2025 geltenden maximalen KAE-Bezugsdauer von achtzehn statt zwölf Monaten möglichst bald vorzulegen. Die achtzehn Monate entsprechen dem gesetzlich zulässigen Höchstwert.
Angesichts der volatilen Entwicklung nimmt der Bundesrat fortlaufend Lagebeurteilungen vor. Dazu gehört auch eine vertiefte Analyse des allfälligen Handlungsbedarfs und die Prüfung möglicher wirtschaftspolitischer Massnahmen, sollten diese notwendig werden.
Quelle: Bundesrat
17.4.2025