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Aus Gemeindeabteilung und Abteilung Register und Personenstand wird neu «Abteilung Gemeinden und Register»: Stärkung der fachlichen Kompetenz und Nutzung von Synergien

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Aargauer Gemeinden

Aargauer Gemeinden

Bild ZVG Kanton Aargau

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Gemeindeabteilung und die Abteilung Register und Personenstand des Departements Volkswirtschaft und Inneres per 1. Januar 2027 zur neuen "Abteilung Gemeinden und Register" zusammenzuführen. Diese Massnahme soll Kompetenzen stärken, Prozesse optimieren und Kosten einsparen.

Die Gemeindeabteilung (GA) und die Abteilung Register und Personenstand (ARP) des Departements Volkswirtschaft und Inneres haben ähnliche Aufgaben, Berufsgruppen und Anspruchsgruppen – insbesondere die Gemeinden.

Die GA übt die rechtliche und finanzielle Aufsicht über die Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindeanstalten aus und vollzieht den Finanz- und Lastenausgleich unter den Gemeinden. Mit lediglich 14 Stellen ist sie jedoch sehr klein, was bei der Personalbesetzung und Stellvertretungen herausfordernd ist. Die ARP ist unter anderem verantwortlich für Handelsregister, Grundbuchführung, Kataster und Datenerfassung für Ausweise, Einbürgerungen und Zivilstandswesen sowie die Aufsicht über Registerführungen. Sie verfügt über 130 Stellen. Für beide Abteilungen ist die Rekrutierung von Führungskräften sehr anspruchsvoll.

Eine Zusammenführung der beiden Abteilungen ermöglicht besser abgestimmte und einheitlichere Prozesse und ein konsistenter Auftritt gegenüber Dritten. Das stärkt die fachlichen Kompetenzen, nutzt vorhandene Synergien und schafft eine Dienstleistungsstruktur, die auch in Zukunft trägt. Gleichzeitig können Ressourcen eingespart werden, ohne dass die Qualität der Leistungen für die Anspruchsgruppen darunter leidet. Die Zusammenlegung führt zu einer jährlichen Einsparung von rund 80'000 bis 100'000 Franken. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans 2027 bis 2030.

Die neue Abteilung wird von der bisherigen Leitung der Abteilung Register und Personenstand geführt. Der Rechtsdienst wird mit einer zusätzlichen Stelle verstärkt, um die Aufgaben besser zu bewältigen.

Nebst dieser organisatorischen Anpassung in der Zuständigkeit des Regierungsrats sollen auch die beiden Aufgabenbereiche im Aufgaben- und Finanzplan zum neuen Aufgabenbereich Gemeinden und Register zusammengelegt werden. Dazu ist eine Dekretsänderung notwendig, über die der Grosse Rat befinden muss. Der Regierungsrat hat dazu die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass diese Massnahme einen wichtigen Beitrag zur Optimierung der kantonalen Verwaltung leistet und die Dienstleistungen für die Gemeinden und die Bevölkerung verbessert.

Quelle: Kanton Aargau

29.11.2025


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