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Auf Intervention des SECO verbessert die Online-Plattform Temu ihre Webseite

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Temu

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Screenshot Temu

Im Jahre 2024 beschwerten sich die Schweizer Konsumenten- und Händlerverbände beim SECO, die Website der Online-Plattform Temu sei irreführend. Der anschliessende Austausch des SECO mit Vertretern der Online-Plattform Temu konnte Anfang April 2025 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Online-Plattform hat die Darstellung ihres Angebots angepasst.

Die Schweizer Konsumenten- und Händlerverbände beanstandeten, die Website, die Smartphone-App und die Marketing-E-Mails der Online-Plattform Temu seien unlauter.

Das SECO nahm daraufhin Kontakt mit dem in Irland ansässigen Unternehmen Whaleco Technology Limited auf, das zu diesem Zeitpunkt für die Online-Plattform Temu in der Schweiz verantwortlich war. In den folgenden Monaten fand ein Austausch statt unter anderem auch vor Ort in den Räumlichkeiten des SECO in Bern. In der Folge hat Whaleco die Darstellung des Angebots der Online-Plattform schrittweise und kurzfristig verbessert.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Folgenden:

• Bei Rabatten bzw. Preisvergleichen wird neu präzisiert, dass der durchgestrichene Referenzpreis der Produktepreis auf Temu, unmittelbar vor der Preissenkung ist.

• Name, Adresse und E-Mail der Verkäufer sind neu angegeben.

• Es erscheint keine Benutzeraktivität in Form eines Glücksrades mehr.

• Die Angabe «Fast ausverkauft» wird angegeben, wenn der Lagerbestand zwischen 99 und 20 Einheiten liegt und damit innert weniger Tage ausverkauft ist. Zuvor wurde die Angabe «Fast ausverkauft» bei einem Lagerbestand zwischen 199 und 20 Einheiten verwendet. Ein Kontrollmechanismus stellt die angemessene Verwendung der Angabe sicher.

• Verschiedene Angaben, die Temu-Kunden zeitlich unter Druck setzten, wurden entfernt (z.B. «Beeil Dich! Über x Personen haben diesen Artikel in ihrem Einkaufswagen!») respektive reduziert (z.B. «Blitzangebot»).

• Verschiedene Angaben aus den Marketing-Mails, die Temu-Kunden emotional und zeitlich unter Druck setzten, wurden entfernt (z.B. «Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen», «Beeilen Sie sich, sonst verpassen Sie etwas», «Sie müssen etwas unternehmen, sonst ist Ihr Favorit ausverkauft»).

Whaleco hat sich zur Beibehaltung dieser Änderungen verpflichtet. Das SECO hat seinerseits bestätigt, dass keine rechtlichen Schritte gegen Whaleco bevorstehen. Allerdings würde das SECO bei neuen Beschwerden betreffend die Lauterkeit des Angebots die Whaleco erneut in die Pflicht nehmen.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

18.4.2025