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Abstimmungsvorlagen für den 8. März 2026 im Kanton Aargau

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Symbolbild Pixabay

Die Aargauer Stimmberechtigten können am Sonntag, 8. März 2026 über vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen entscheiden.

Der Bundesrat hat beschlossen, am 8. März 2026 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

• Vorlage 1: Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung;

• Vorlage 2: Volksinitiative "200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)";

• Vorlage 3: Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)";

• Vorlage 4: Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung.

Die Volksinitiative "Bargeld ist Freiheit" und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) gelangen gemäss dem Verfahren mit Stichfrage nach Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung.

Gleichzeitig werden den Stimmberechtigten nachstehende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

• Vorlage 5: Aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" vom 24. April 2024;

• Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative "Blitzerabzocke stoppen!" vom 18. September 2024.

Quelle: Kanton Aargau

15.11.2025