Abschluss Phase 1 der Zweckmässigkeitsbeurteilung für die Umfahrung Möriken-Wildegg: Varianten für die zweite Planungsphase festgelegt
Das Departement für Bau, Verkehr und Umwelt hat gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden Möriken-Wildegg, Auenstein, Holderbank, Niederlenz, Rupperswil und Veltheim die erste Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilung für eine mögliche Umfahrung Möriken-Wildegg abgeschlossen. Dabei wurden mögliche Linienführungen systematisch analysiert und dabei auf ihre Machbarkeit sowie auf ihre Entlastungswirkung geprüft. Die vier gewählten Variantenfamilien werden in den beiden weiteren Phasen der Zweckmässigkeitsbeurteilung vertieft untersucht.
Eine mögliche Umfahrungsstrasse in Möriken-Wildegg wurde bislang noch nicht vertieft überprüft. Diese Prüfung wird mit einer Zweckmässigkeitsbeurteilung vorgenommen. Die erste Phase dieser Zweckmässigkeitsbeurteilung wurde Anfang 2025 gestartet und konnte nun abgeschlossen werden. Dabei wurden zahlreiche Umfahrungsvarianten entwickelt und bewertet. Die Kriterien für die Bewertung sind unter anderem die verkehrlichen Wirkungen, Auswirkungen auf Siedlung und Umwelt, Kosten und bautechnische Risiken.
Die Bewertung der Phase 1 zeigt, dass alle geprüften Varianten grundsätzlich zu einer Entlastung der Ortsdurchfahrt von Wildegg beitragen können. Es zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede bei den Auswirkungen auf Umwelt, Landschaft, Siedlungsentwicklung, Kosten und bautechnische Risiken. Varianten mit sehr hohen Eingriffen in sensible Räume sowie grossen Zielkonflikten zu übergeordneten Planungen wurden in dieser Phase ausgeschieden.
Vertiefte Untersuchung ausgewählter Varianten in der Phase 2
Gestützt auf die Ergebnisse der Bewertung hat die Projektsteuerung entschieden, die folgenden vier Variantenfamilien, mit jeweiligen Untervarianten, in einer zweiten Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilung vertieft zu untersuchen:
• Nordumfahrung gemäss Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan
• Nordumfahrung mit Verlängerung entlang Bahntrassee bis nach Holderbank
• Südumfahrung mit Tunnelführung, Zwischenanschluss an die Lenzburgerstrasse (K248)
• Bündelung von Bahn- und Strasseninfrastruktur
Nicht weiterverfolgt werden unter anderem Varianten mit neuer Aarequerung sowie eine reine Halbumfahrung (Nordwestspange), da diese in der Gesamtbetrachtung erhebliche Nachteile aufweisen. Im Fokus der zweiten Phase stehen die verkehrliche Wirkung, die technische und umweltrechtliche Machbarkeit sowie eine vertiefte Untersuchung der jeweiligen Realisierungskosten.
Anschliessende Gesamtbeurteilung in der Phase 3
In der anschliessenden Phase 3 der Zweckmässigkeitsbeurteilung werden die verbleibenden Varianten sowohl untereinander als auch dem zukünftigen Zustand ohne Umfahrungsstrasse in einer Gesamtbeurteilung gegenübergestellt und eine fachliche Empfehlung für eine Bestvariante gegeben. Die Phase 3 wird voraussichtlich bis Anfang 2027 abgeschlossen und anschliessend wird das weitere Vorgehen geklärt. Parallel dazu wird geprüft, welche begleitenden Aufwertungsmassnahmen in den Bereichen Siedlung und Verkehr möglich sind.
Die Planung zur Umfahrung erfolgt in enger Abstimmung mit der Optimierung des Veloroutennetzes im Raum Möriken-Wildegg.
Quelle: Kanton Aargau
13.1.2026