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2024: ein ausserordentliches Jahr für die Schweizer Bundesanwaltschaft

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Justitia

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Symbolbild Pixabay

Die Bundesanwaltschaft (BA) erwirkte 2024 mehrere Urteile in den Bereichen Völkerstrafrecht, Staatsschutz, Terrorismus und Wirtschaftskriminalität, die wegweisenden Charakter haben. Strafbefehle gegen internationale Rohstoffkonzerne und der erste Prozess am Bundesstrafgericht wegen strafrechtlicher Verantwortlichkeit eines Unternehmens bezüglich der Bestechung fremder Amtsträger zeigen, dass das Schweizer Unternehmensstrafrecht funktioniert.

Mit weiteren gesetzlichen Instrumenten wäre jedoch noch eine weitaus effizientere und effektivere Strafverfolgung in diesem Bereich möglich. Damit die innere Sicherheit der Schweiz auch langfristig gewährleistet werden kann, ist die BA auf genügend Ermittler von Seiten der Bundeskriminalpolizei angewiesen.

Als ausserordentlich kann die Verurteilung des ehemaligen Innenministers von Gambia, Ousman Sonko, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Wenn auch noch nicht rechtskräftig, so ist dieses erstinstanzliche Urteil ein weiterer Meilenstein für die Schweizer Justiz im Bereich des Völkerstrafrechts (siehe Medienmitteilung des Bundesstrafgerichts vom 15.5.2024 zum erstinstanzlichen Urteil). Die BA konnte im vergangenen Jahr zudem mehrere wichtige Urteile im Zusammenhang mit Bankomatensprengungen und im Zusammenhang mit dschihadistisch motiviertem Terrorismus erwirken.

Ausserordentlich war auch der Ende 2024 begonnene Prozess gegen das internationale Rohstoffunternehmen Trafigura und drei natürliche Personen. Erstmals musste sich das Bundesstrafgericht mit der strafrechtlichen Verantwortung eines Unternehmens bezüglich der Bestechung fremder Amtsträger befassen. Das Gericht ist der Anklage in erster Instanz gefolgt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (siehe Medienmitteilung des Bundesstrafgerichts vom 31.1.2025 zum erstinstanzlichen Urteil).

Neue gesetzliche Instrumente notwendig

Zwei weitere Meilensteine im Bereich der strafrechtlichen Unternehmensverantwortlichkeit sind die Strafbefehle gegen die internationalen Rohstoffunternehmen Gunvor (siehe Medienmitteilung der BA vom 1.3.2024) und Glencore (siehe Medienmitteilung der BA vom 5.8.2024). Die lange Dauer dieser Verfahren stellt für die BA allerdings eine grosse Herausforderung dar. Neue gesetzliche Instrumente nach dem Beispiel des Deferred Prosecution Agreements (DPA) der USA oder der Convention judiciaire d’intérêt public (CJIP) in Frankreich würden die Strafverfolgung in diesem Bereich effizienter und effektiver machen. Ohne formell verurteilt zu werden, müsste das Unternehmen dennoch den verursachten Schaden wieder gut machen und sich verpflichten, künftig «sauber» zu wirtschaften. Auf diesem Weg würde es von der Justiz begleitet und kontrolliert. Der Bundesrat ist aktuell vom Parlament beauftragt, die Vor- und Nachteile der Einführung eines solchen Instruments zu prüfen.

Diese bedeutenden Verfahrensabschlüsse der BA im Bereich der Wirtschaftskriminalität hatten über die Schweizer Grenzen hinaus Wirkung. So zeichnete die «Global Investigations Review», eine Informationsplattform im Bereich Firmenstrafrecht und internationalem Finanzstrafrecht, die BA zur Strafverfolgungsbehörde des Jahres aus.

Nötige Erhöhung des Personalbestands bei der Bundeskriminalpolizei

Ausserordentlich hoch war mit rund 120 die Anzahl der Strafverfahren im Bereich Terrorismus, welche die BA 2024 führte. Die BA ist sich bewusst, dass die Bedrohung insbesondere des dschihadistisch motivierten Terrorismus in der Schweiz nach wie vor sehr präsent ist. Das Deliktsfeld Terrorismus stellt daher weiterhin einen strategischen Schwerpunkt dar.

Die BA stellt fest, dass aufgrund des Ressourcen-Engpasses bei der Bundeskriminalpolizei Vorermittlungen teilweise zu wenig intensiv geführt werden können oder nach hinten geschoben werden müssen. Zudem muss die BA mitunter auf die Eröffnung von Verfahren verzichten. Damit die innere Sicherheit der Schweiz auch in Zukunft gewährleistet werden kann, ist die BA auf genügend Ermittler angewiesen. Dafür braucht es über die kommenden Jahre einen moderaten, aber steten Personalaufbau bei der Bundeskriminalpolizei.

Den Tätigkeitsbericht 2024 können Sie auf der Website der BA herunterladen.

Quelle: Bundesanwaltschaft BA

4.4.2025