Regierungsrat empfiehlt Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zur Annahme im Kanton Luzern
Am 30. November 2025 wird im Kanton Luzern über die Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» sowie den Gegenentwurf abgestimmt. Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Volksinitiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen. Der Gegenentwurf nimmt die zentralen Anliegen der Initiative auf, ist finanzierbar und führt zu deutlichen Verbesserungen für Eltern, Kinder, Kindertagesstätten (Kitas), Tagesfamilien und Wirtschaft.
Ein Initiativkomitee der SP des Kantons Luzern reichte am 6. Juli 2022 ein Volksbegehren mit dem Titel «Bezahlbare Kitas für alle» ein. Die Initiantinnen und Initianten verlangen, dass die nötigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, die eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ guter familienergänzender Kinderbetreuung im frühkindlichen Bereich, einkommensabhängige Elternbeiträge sowie faire Arbeitsbedingungen für Betreuungspersonen ermöglichen.
Der Kantonsrat lehnte die Volksinitiative am 16. Juni 2025 ab. Er stellte der Initiative einen Gegenentwurf in Form eines neuen Gesetzes über die familienergänzende vorschulische Kinderbetreuung gegenüber, der die zentralen Anliegen der Initiative aufnimmt. Mit dem neuen Gesetz sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und Familien gezielt entlastet werden. Das in vielen Gemeinden bereits bewährte Modell mit Betreuungsgutscheinen soll eingeführt werden, wobei sich die Höhe der Gutscheine nach der Höhe des Einkommens und des Vermögens der Eltern richten wird.
Mit Blick auf den Gegenentwurf sagt Gesundheits- und Sozialdirektorin Michaela Tschuor: «Es geht nicht darum, dass der Staat Eltern etwas vorgibt oder vorschreiben möchte, sondern um Wahlfreiheit. Mit dem Gegenentwurf wird kein bestimmtes Familienmodell besonders gefördert oder über ein anderes gestellt. Es ist wichtig, dass Familien mit Kindern im Vorschulalter im ganzen Kanton die Wahl und die Möglichkeit haben, eine gute und bezahlbare familienergänzende Betreuung in Anspruch nehmen zu können; sei es eine Kita oder eine Tagesfamilie.» Im heutigen System komme es vor, dass Elternteile keiner Erwerbstätigkeit nachgehen – auch wenn sie das gerne tun würden –, da das damit erzielte Erwerbseinkommen die Fremdbetreuungskosten nicht zu decken vermag, so die Gesundheits- und Sozialdirektorin des Kantons Luzern.
Mit einem kantonsweit harmonisierten Kita-Angebot, wie es der Gegenentwurf vorsieht, wird die Erwerbstätigkeit gefördert, dem Arbeitskräftemangel entgegengewirkt und damit der Standort Luzern als Wohn- und Arbeitskanton gestärkt. So profitieren Eltern und Erziehungsberechtigte, Kinder, Kitas, Tagesfamilien und auch die Wirtschaft vom Gegenentwurf des Regierungsrats, hinter den sich auch eine Mehrheit des Kantonsrats stellt. Der Gegenentwurf sieht eine kantonsweite Harmonisierung beim Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung mit verbindlichen Qualitätsrichtlinien vor.
Gegenentwurf entlastet gezielt Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen
Mit der finanziellen Unterstützung auch von Eltern mit hohen Einkommen, der Übertragung aller Aufgaben und Kompetenzen an den Kanton sowie der zusätzlichen finanziellen Verpflichtung der Unternehmen geht die Volkinitiative aus Sicht des Regierungsrats zu weit. Zudem würde die Umsetzung der Initiative für die öffentliche Hand jährlich 15 bis 30 Millionen Franken mehr kosten als der Gegenentwurf. Die Kostenfolgen hängen von mehreren Faktoren ab, wie beispielsweise von der Anzahl der betreuten Kinder und der Kostenentwicklung pro Betreuungsplatz.
Beim Gegenentwurf profitieren Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen, womit die Entlastung gezielt erfolgt. Im Gegensatz zur Initiative möchte der Regierungsrat bei der Finanzierung des Gegenentwurfs Unternehmen nicht zusätzlich belasten, da diese bereits heute über die Steuern ihren finanziellen Beitrag an die öffentlichen Aufgaben leisten. Bei der finanziellen Entlastung von Eltern wird – im Gegensatz zur Initiative – nicht nur die Betreuung in Kitas berücksichtigt, sondern auch jene durch Tagesfamilien. Damit wird den regional unterschiedlichen Bedürfnissen angemessen Rechnung getragen. Die Umsetzung der Volksinitiative würde bewirken, dass alle Zuständigkeiten im Bereich der vorschulischen familienergänzenden Kinderbetreuung von den Gemeinden zum Kanton verschoben werden. Die Aufgaben wie auch die Kosten sollen sinnvoll und fair zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt werden. Der Kanton soll neu für die Bewilligung und die Aufsicht von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen sowie der Festlegung von einheitlichen Mindestqualitätsvorgaben zuständig sein. Die Gemeinden ihrerseits sollen weiterhin für den Versorgungsauftrag, die Anspruchsprüfung und die Auszahlung der Betreuungsgutscheine zuständig bleiben.
Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten, die Initiative abzulehnen und den Gegenentwurf anzunehmen. Die beiden Vorlagen werden den Stimmberechtigten am 30. November 2025 zur Abstimmung vorgelegt.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
1.11.2025