Oktober-Session: Kantonsrat weist Voranschlag 2026 zurück
Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten Tag der Oktober-Session den Voranschlag 2026 an den Regierungsrat zurückgewiesen, verbunden mit dem Auftrag, diesen bis zur Dezember-Session zu überarbeiten. Der Aufgaben- und Finanzplan AFP 2026–2029 wurde nicht genehmigt.
Der Voranschlag 2026 (B 63) des Kantons Luzern wird in der kommenden Dezember-Session nochmals traktandiert. Eine Mehrheit im Kantonsrat hat den ersten Entwurf des Budgets zurückgewiesen. Sie ist der Meinung, dass das Wachstum der Staatsausgaben von 6,9 Prozent für das Jahr 2026 zu hoch ist. Der Regierungsrat muss bis im Dezember ein überarbeitetes Budget vorlegen, das sich am Wirtschaftswachstum von 1,2 Prozent orientiert. Davon ausnehmen will der Kantonsrat politisch gewollte Ausgabensteigerungen in den Bereichen Mobilitätsfinanzierung, Standortförderung und Ausbau Justiz und Polizei. Bei der Gesundheitsversorgung oder der Bildung soll – trotz politisch gewolltem Wachstum – der Anstieg der Ausgaben beschränkt werden. Der Aufgaben- und Finanzplan AFP 2026–2029 wurde vom Parlament nicht genehmigt. Der Regierungsrat muss den AFP auf die Planungsperiode 2027–2030 hin überarbeiten.
Beteiligungsstrategie genehmigt
Genehmigt hat der Kantonsrat die Beteiligungsstrategie 2026 (B 62). Diese zeigt die strategischen Vorgaben für die Beteiligungen des Kantons auf. Neu gilt unter anderem die Vorgabe, dass im operativen Leitungsgremium beide Geschlechter zu mindestens 20 Prozent vertreten sind. Insgesamt besitzt der Kanton Luzern 57 Beteiligungen.
In der Oktober-Session hat der Kantonsrat bisher 14 Geschäfte auf der Traktandenliste behandelt. Der dritte Sessionstag findet am kommenden Montag, 27. Oktober 2025, statt und kann live auf www.lu.ch oder auf der Tribüne im Kantonsratssaal mitverfolgt werden.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
22.10.2025