Neue Gesamtlösung für die Parkplatzsituation am Franziskanerplatz in der Stadt Luzern
Der Kanton und die Stadt Luzern haben sich gemeinsam auf eine neue Gesamtlösung für die Parkplatzsituation am Franziskanerplatz in der Stadt Luzern geeinigt. Während die Parkplätze im Innenhof des Regierungsgebäudes künftig nicht mehr öffentlich benutzt werden können, bleiben die Parkplätze auf dem Franziskanerplatz vorläufig zugänglich.
Die Parkplätze im Innenhof des Regierungsgebäudes befinden sich, wie auch jene am Franziskanerplatz, im Besitz des Kantons Luzern als Grundstückeigentümer. Bislang waren die 53 Parkplätze für die Öffentlichkeit werktags von 17.00 bis 06.00 Uhr sowie an den Wochenenden verfügbar. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil gelten Parkplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, zum öffentlichen Strassennetz. Als Grundstückeigentümer ist es dem Kanton jedoch untersagt, öffentliche Parkplätze zu betreiben und zu bewirtschaften. Eine Doppelnutzung als öffentliche und private Parkplätze ist gemäss dem Bundesgerichtsurteil nicht zulässig.
Gemeinsam haben der Kanton und die Stadt Luzern nun eine Absichtserklärung für die Nutzung der Parkplätze auf dem Franziskanerplatz unterzeichnet. Die Parkplätze im Innenhof des Regierungsgebäudes sowie jene am Hirschengraben 10 sind ab dem 1. Juni 2025 nur noch für kantonale Zwecke vorgesehen. Es braucht eine entsprechende Parkkarte. Die künftig 14 öffentlichen Parkplätze für Autos sowie die Velo- und Motorradplätze auf dem Franziskanerplatz bleiben bestehen, bis ein neues Gesamtkonzept für die Nutzung des Franziskanerplatzes vorliegt, das von der Stadt Luzern und dem Kanton als Grundeigentümer gemeinsam erarbeitet wird. Die Parkplätze werden ab dem 1. August 2025 durch die Stadt Luzern bewirtschaftet.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
5.5.2025