Kurzmitteilungen vom 27. Januar 2025 aus dem Luzerner Regierungsrat
Tourismusförderung: Leistungsvereinbarung mit Luzern Tourismus AG erneuert
Der Kanton Luzern hat die Leistungsvereinbarung mit der Luzern Tourismus AG (LTAG) erneuert. Um ein effizientes und wirkungsvolles Tourismusmarketing zu ermöglichen, stehen jährlich Mittel in der Höhe von 2'454'000 Franken zur Verfügung, die aus den Bewilligungs- und Beherbergungsabgaben finanziert werden. Der Regierungsrat hat die entsprechenden Fördermittel für 2025 bewilligt. Mit dem neuen kantonalen Tourismusleitbild und dem überarbeiteten kantonalen Tourismusgesetz, das voraussichtlich 2026 in Kraft treten wird, schafft der Kanton Luzern die Grundlagen, um die Tourismusförderung auf die neuen Herausforderungen und Chancen auszurichten. Ein wichtiges Umsetzungsinstrument wird auch die Leistungsvereinbarung mit der LTAG sein, die gestützt auf die neuen Grundlagen ab 2026 für vier Jahre abgeschlossen wird. Abgestimmt darauf wird die bisherige Leistungsvereinbarung aktuell nur um ein Jahr verlängert.
Wolhusen: Regierungsrat bewilligt Schutzmassnahmen am Schmittelibach
Nach Rutschungen und Hochwasserereignissen besteht am Schmittelibach in Wolhusen Handlungsbedarf zur Umsetzung von Schutzmassnahmen. In einem ersten Schritt muss der Zugang zum bestehenden Geschiebesammler und zur Bacheindolung verbessert werden, um den Gewässerunterhalt wahrzunehmen und im Ereignisfall am Bach intervenieren zu können. Der Regierungsrat hat ein entsprechendes Projekt mit Kosten von 1,115 Millionen Franken bewilligt. Der Baustart wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Danach werden weitere bauliche Schutzmassnahmen erforderlich sein, mit denen das Risiko für das Siedlungsgebiet von Wolhusen gegenüber der heutigen Situation gesenkt werden kann.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern
28.1.2025