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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat vom 5. Mai 2025

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Kantonsrat Luzern

Kantonsrat Luzern

Bild Sandra Sidler-Wüest

Wahl als Mitglieder der Kantonalen Kulturförderungskommission

Der Regierungsrat hat den Fotografen Philipp Hitz (Willisau) und den Kunsthistoriker Michael Sutter (Bern) in die kantonale Kulturförderungskommission gewählt. Die beiden Fachpersonen aus der Sparte der Visuellen Kunst treten die Nachfolge von Simone Stenger und Sarah Mühlebach an, die per Ende April zurückgetreten sind.

Gesamterneuerungswahl Rat der Pädagogischen Hochschule Luzern

Der Regierungsrat hat folgende Mitglieder des Rates der Pädagogischen Hochschule Luzern per 1. August 2025 für die Amtsperiode 2025-2029 gewählt:

• Prof. Dr. Tina Hascher, Ordinaria für Schul- und Unterrichtsforschung an der Universität Bern (neu)

• Urs Kaufmann, Mitglied Schulleitungsteam Horw

• Katharina Meile, Psychotherapeutin Luzern

• Janine Möll, Lehrperson Luzern

• Christian Schäli, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartements, Kanton Obwalden

• Dr. Daniel Zimmermann, Leiter Human Resources Management der CSS

Der Luzerner Bildungsdirektor Dr. Armin Hartmann ist von Amtes wegen Mitglied und hat das Präsidium des PH-Rates inne. Mit beratender Stimme vertreten sind Prof. Dr. Kathrin Krammer, Rektorin der Pädagogischen Hochschule, Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung sowie Dr. Regula Bürgi, Leiterin der Fachstelle Hochschulbildung. Prof. em. Dr. Kurt Reusser hat sich nicht mehr zur Wahl gestellt. Der Regierungsrat dankt ihm für sein grosses Engagement für die Pädagogische Hochschule Luzern.

Schulkommission der Kantonsschule Sursee: Rücktritt und Neuwahl eines Mitgliedes

Raphaela Küng, Mitglied der Schulkommission der Kantonsschule Sursee seit 2019, tritt per Ende Juli 2025 zurück. Der Regierungsrat hat Ute Schönauer per 1. August 2025 zu ihrer Nachfolgerin gewählt. Ute Schönauer ist Dozentin an der Pädagogischen Hochschule Luzern.

Aesch: Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortsplanung

An der Gemeindeversammlung vom 12. August 2024 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Aesch eine Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan, dem Teilzonenplan Gewässerraum innerhalb der Bauzone sowie dem Bau- und Zonenreglement. Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014, unter anderem die Einführung der Überbauungsziffer und Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend eine neue Einteilung der Bauzonen. Die Gemeinde Aesch hat in diesem Zuge diverse Umzonungen beschlossen. Diese Umzonungen wie auch die übrigen Beschlüsse der Stimmberechtigen, namentlich zur Gewässerraumfestlegung innerhalb der Bauzonen sind recht- und zweckmässig. Der Regierungsrat konnte die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Aesch daher mit einer Anordnung von untergeordneten Bedeutung, im Übrigen aber unverändert genehmigen.

Weggis: Regierungsrat genehmigt die Teilrevision der Ortsplanung

An der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Weggis der Abstimmungsvorlage «Umsetzung der Rückzonungsstrategie» zugestimmt. Die Rückzonungen waren erforderlich, weil die Gemeinde Weggis über zu grosse Bauzonen verfügt und damit eine der 20 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern ist. Insgesamt werden 11.6 Hektaren rück- oder umgezont: 5.6 Hektaren erfahren eine Rückzonung in die Landwirtschaftszone 1 und Übriges Gebiet A, 3 Hektaren werden in die Erhaltungszone Wohnen, 2.2 Hektaren in die Grünzone und 0.8 Hektaren in die Zone für Freizeit- und Sportanlagen umgezont. Betroffen sind insgesamt 82 Grundstücke im Weggiser Gemeindegebiet von Hertenstein bis Rigi Kaltbad. Gegen das Abstimmungsergebnis wurden vier Verwaltungsbeschwerden eingereicht. Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Ortsplanung und damit die Rückzonung genehmigt und gleichzeitig die Verwaltungsbeschwerden abgewiesen.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

7.5.2025