Kurzmitteilung aus dem Luzerner Regierungsrat vom 29.1.2025 – Personal: Änderung Besoldungsverordnung für das Staatspersonal betreffend Vergütungen und Spesen
Auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes werden die Vergütungen für Nacht- und Sonntagsarbeit für das Personal des Kantons Luzern im Sinne einer Wertschätzung gerade für die in diesen Zeiten geleistete Arbeit leicht erhöht.
Die Nachtarbeit wird ab dem 1. Januar 2025 neu mit acht statt sechs Franken pro Stunde vergütet, die Sonntagsarbeit wird von acht auf zehn Franken pro Stunde erhöht. Der Kostenersatz für die dienstliche Benützung eines privaten Autos wurde von 0.65 auf 0.70 Rappen pro Kilometer angehoben. Der Maximalansatz für die auswärtige Verpflegung wird um drei Franken auf 27 Franken angehoben.
Diese Beträge waren seit über 20 Jahren nicht mehr angepasst worden, sodass mit den vorliegenden Änderungen die Teuerung knapp ausgeglichen wird. Zusätzlich wurde auf Initiative des Finanzdepartementes für den Bezug eines pauschalen Spesenersatzes eine Obergrenze von 6'000 Franken pro Jahr für die Verwaltung festgelegt und die Voraussetzungen für den Bezug eines pauschalen Spesenersatzes vereinheitlicht.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern
30.1.2025