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Kommission des Luzerner Kantonsrates stimmt für Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle»

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Kinder

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Symbolbild Pixabay

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit GASK des Kantonsrates stimmt dem Gegenentwurf des Regierungsrates zur Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» zu. Sie verkürzt jedoch den Turnus, in dem die Grundlage für die Berechnung der Betreuungsgutscheine überprüft werden soll, von vier auf zwei Jahre. Ausserdem fordert die Kommission per Postulat, in Kitas eingesetzte Vorpraktikantinnen und -praktikanten nicht im Betreuungsschlüssel zu berücksichtigen.

Die GASK hat unter dem Vorsitz von Pia Engler (SP, Kriens) die Botschaft B 42 (Volksinitiative «Bezahlbare Kitas für alle» und Gegenentwurf; Entwurf Kantonsratsbeschluss und Gegenentwurf in Form eines neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung) vorberaten.

Mit der Botschaft empfiehlt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Ablehnung der Volksinitiative und unterbreitet ihm einen Gegenentwurf. Ein neues Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung soll ein ausreichendes Betreuungsangebot gewährleisten, die Betreuungsqualität garantieren, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern sowie den Wohn- und Wirtschaftsstandort Luzern stärken. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Beiträge an die Eltern für die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung kantonsweit einheitlich geregelt werden. Kanton und Gemeinden sollen künftig je zur Hälfte die Kosten für die Betreuungsgutscheine tragen.

Die Sozialkommission des Kantonsrates folgt dem Vorschlag des Regierungsrates, lehnt die Volksinitiative grossmehrheitlich ab und unterstützt den Gegenvorschlag. Dieser wird von der Mehrheit der Kommission als ausgewogene und finanzierbare Lösung erachtet, mit der ein flächendeckendes und ausreichendes Netz an familienergänzender Kinderbetreuung erreicht werden kann. Der Gegenvorschlag berücksichtigt mit der Einführung verbindlicher Mindestqualitätsvorgaben, etwa beim Betreuungsschlüssel, ein zentrales Anliegen der Initiative. Er setzt jedoch auf eine subsidiäre Umsetzung mit klarer Rollenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Die Kommissionsmehrheit zieht den Gegenvorschlag der Initiative auch deshalb vor, weil dieser zielgerichtet tiefe und mittlere Einkommen bei den Kosten für die Kinderbetreuung entlastet.

Kritisch sieht die Kommission, dass im Verordnungsentwurf der Regierung die Überprüfung der Berechnungsgrundlage für die Betreuungsgutscheine nur alle vier Jahre vorgesehen ist. Damit würden die etwa aufgrund der Qualitätsanforderungen steigenden Kosten der Kitas nicht ausreichend berücksichtigt. Die Kommission ergänzt das Gesetz deshalb um eine Bestimmung, mit der der Turnus auf zwei Jahre verkürzt wird. Darüber hinaus fordert die Kommission per Postulat, künftig Personen, die ein Vorpraktikum leisten, nicht mehr im Betreuungsschlüssel zu berücksichtigen. Damit soll für Kitas der Anreiz erhöht werden, Personen direkt als Lernende anzustellen, statt sie als Vorpraktikantinnen und -praktikanten zu beschäftigen.

Eine Minderheit der Kommission erachtet die im Gegenvorschlag vorgesehenen Qualitätskriterien als zu wenig ambitioniert und forderte die Angleichung an die Qualitätsvorgaben gemäss SODK/EDK-Empfehlungen innert sechs Jahren. Auch sei es zur Bekämpfung des Fachkräftemangels richtig, alle Einkommen zu entlasten, so wie es die Initiative vorschlägt. Zudem berücksichtige die Berechnungsgrundlage für die Betreuungsgutscheine nicht die tatsächlichen Kosten der Kitas. Eine weitere Kommissionsminderheit kritisiert den Gegenvorschlag hingegen, weil die vorgesehene Subventionierung der Eltern zu hoch angesetzt sei. Ausserdem schaffe das geplante neue Kompetenzzentrum unnötige Doppelstrukturen und Mehrkosten für den Kanton.

Die Botschaft B 42 wird an der Mai-Session 2025 im Kantonsrat beraten.

Anhang

Botschaft B 42

Quelle: Staatskanzlei Luzern

7.5.2025