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Förderung einer sicheren und wirkungsvollen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Feldbau des Kantons Luzern

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Fachveranstaltung Absenkpfad PSM

Fachveranstaltung Absenkpfad PSM

Die Teilnehmenden begutachten die Anlagerung der ungiftigen Test-Spritzbrühe auf wassersensitivem Papier. Bild ZVG Staatskanzlei Kanton Luzern

Das kantonale Projekt Absenkpfad Pflanzenschutzmittel (PSM) beinhaltet Fördermassnahmen, die gezielt die Risiken von Pflanzenschutzmitteln reduzieren und gleichzeitig die landwirtschaftlichen Kulturen schützen. An einer Veranstaltung mit dem Fokus auf den Feldbau haben die Teilnehmenden gelernt, wie Pflanzenschutzmittel effektiv und fachgerecht ausgebracht und Anwenderschutzmassnahmen korrekt umsetzt werden.

Der Kanton Luzern ist bei der Umsetzung des Aktionsplans des Bundes zur Risikoreduktion beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel (PSM) weiter auf Kurs. Das kantonale Projekt Absenkpfad PSM Luzern enthält Fördermassnahmen, die gezielt die Risiken von PSM reduzieren, jedoch ohne den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen zusätzlich einzuschränken. Wo möglich, sollen Alternativen gefördert werden. An der Fachveranstaltung vom 28. Januar 2025 zur Massnahme «Sensibilisierung Anwender- und Umweltschutz» bildeten sich die Teilnehmenden im verantwortungsvollen Umgang mit PSM weiter. Ziel ist es, dass PSM fachgerecht eingesetzt werden und damit der Schutz von Anwendern, Umwelt und Kulturen sichergestellt wird.

Nahe an der Praxis und intensiver Austausch

Die rund 90 Teilnehmenden erhielten auf dem Betrieb von Tony Burri in Grosswangen Einblicke in die gesundheitlichen Risiken, die bei unsachgemässem Einsatz von PSM für Anwendende und Dritte entstehen können. Die Referenten informierten über die korrekte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung sowie über die fachgerechte Lagerung von PSM. Sie demonstrierten beispielsweise das korrekte Befüllen von Pflanzenschutzmittelspritzen und das sichere Ersetzen von verstopften Düsen im Feld.

«Grundsätzlich ist das Bewusstsein für die Risiken beim Umgang mit PSM vorhanden», meint Armin Meyer, Landwirt aus Grosswangen und ergänzt: «Doch mangelt es oft an der konsequenten Umsetzung und der eigenen Überzeugung, die persönliche Schutzausrüstung auch tatsächlich anzuwenden.» Anwender sind in der Verantwortung, die notwendigen Schutzvorkehrungen konsequent in die Praxis umsetzen und mindestens Handschuhe und Schutzbrille beim Umgang mit PSM zu verwenden.

Die Referenten erläuterten ebenfalls die optimale Applikationstechnik und verglichen mit den Teilnehmenden die Auswirkungen verschiedener Geräteeinstellungen und Umweltbedingungen. So war laut Raphael Felder, Geschäftsführer des Luzerner Bäuerinnen und Bauernverband (LBV), die Vorführung unterschiedlicher Düsen unter realen Windbedingungen ein anschauliches Beispiel, das verdeutlichte, wie entscheidend die einzelnen Parameter für eine präzise und verlustarme Applikation von Pflanzenschutzmitteln sind. Die praktischen Demonstrationen, Fachreferate und ein intensiver Austausch trugen dazu bei, ein tieferes Verständnis für die optimale Anwendung von PSM zu vermitteln.

Branche setzt sich proaktiv ein

An der Fachveranstaltung wurde deutlich, dass sich die Branche und der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband proaktiv einsetzen, um einen sicheren und wirkungsvollen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln zu fördern. Die Zusammenarbeit von Produzierenden, Behörden und Branchenorganisationen, sowie die Implementierung neuer und bewährter Praktiken, fördern den nachhaltigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Dies trägt zur Nachhaltigkeit unserer Nahrungsmittelproduktion und der Luzerner Betriebe bei.

Die Fachveranstaltung entstand in enger Zusammenarbeit zwischen dem Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Hohenrain (BBZN) und der Landi Luzern West. Das kantonale Projekt Absenkpfad PSM Luzern wird durch die Dienststellen Landwirtschaft und Wald (lawa) und Umwelt und Energie (uwe) getragen. Die Leitung ist beim BBZ Natur und Ernährung angesiedelt und in einer Projektgruppe bestehend aus BBZN, lawa und uwe organisiert.

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

31.1.2025