Abdeckung offener Güllelager im Kanton Luzern: Erste Phase ist auf Kurs
Der Kanton Luzern ist ein bedeutender Agrarkanton. Die Ammoniakemissionen sind aufgrund der hohen Nutztierdichte im Vergleich zur restlichen Schweiz hoch. Ammoniak entsteht, wenn tierische Exkremente mit der Luft in Kontakt kommen – etwa in Ställen, auf Misthaufen und bei der Gülleausbringung. Offene Güllelager sind dabei eine der grössten Emissionsquellen. Aus diesem Grund wurde im Massnahmenplan II Ammoniak 2020 festgelegt, dass bis im Jahr 2030 alle rund 1200 offenen Güllelager abgedeckt werden müssen. Nun zieht der Kanton Luzern eine positive Bilanz zur ersten Phase der Abdeckung.
Der Kanton Luzern ist ein bedeutender Agrarkanton und hat deshalb im Vergleich zu anderen Kantonen eine hohe Nutztierdichte, welche zu hohen Ammoniakemissionen führt. Ammoniak ist eine Stickstoffverbindung und belastet zahlreiche Ökosysteme. Unter Einbezug der Branche sowie der Umweltorganisationen wurde 2020 der kantonale Massnahmenplan II Ammoniak in Kraft gesetzt. Eine Massnahme daraus ist die Abdeckung offener Güllelager, da diese eine der grössten Emissionsquellen von Ammoniak darstellen. Im Kanton Luzern sollen bis 2030 insgesamt rund 1200 offene Güllelager abgedeckt werden.
Seit 2021 wurden 490 Betriebe in Tranchen zur Abdeckung ihrer Güllelager aufgefordert. Dabei wurden prioritär grosse offene Lager mit Schweinegülle berücksichtigt, da Schweinegülle deutlich mehr Ammoniak emittiert als reine Rindergülle. Für die Umsetzung wurde den Betreibern und Betreiberinnen eine Umsetzungsfrist von drei Jahren eingeräumt. Die zuständige Behörde setzt dabei grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben mit Augenmass um und gewährt bei persönlicher Notlage auch eine längere Sanierungsfrist. Inzwischen haben 153 Betriebe im Rahmen des Sanierungsverfahrens ihre Lager abgedeckt. Weitere 328 Betriebe befinden sich in der Umsetzung. Nur wenige Betriebe sind den gesetzten Fristen nicht nachgekommen. Das bedeutet, dass der Sanierungsverfügung nicht oder nur teilweise Folge geleistet wurde. Dies zieht rechtliche Konsequenzen nach sich. Die Unterlagen der betroffenen Betriebe wurden der Strafuntersuchungsbehörde übergeben.
Finanzielle Unterstützung für Betriebe
Mit der Abdeckung offener Güllelager will der Kanton die Emissionen von Ammoniak reduzieren, um so die Umwelt zu schützen. Für die Landwirtschaft ist die Abdeckung von Güllelagern eine bedeutende Investition, weshalb sich Bund und Kanton zusammen mit 60 Franken pro Quadratmeter abgedeckte Fläche beteiligen. Je nach Bauart und Standort des Güllelagers kommen verschiedene Abdeckvarianten in Frage, welche den Anforderungen des kantonalen Merkblatts entsprechen müssen. Bis heute wurden rund 500 Gesuche um eine finanzielle Beteiligung beim Kanton eingereicht; rund 300 Beiträge wurden nach erfolgreicher Abdeckung bereits ausbezahlt. Erfreulich ist, dass rund 150 Landwirtinnen und Landwirte nicht erst auf eine amtliche Aufforderung gewartet haben, sondern die Massnahme proaktiv umgesetzt haben.
Umsetzung in Etappen
Jährlich fordert die Dienststelle Umwelt und Energie weitere Betriebe zur Abdeckung auf. Die Sanierungsfrist beträgt jeweils drei Jahre. Die Erfahrung aus der ersten Phase zeigt, dass es für die betroffenen Betriebe ratsam ist, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen, den baulichen Zustand des Lagers zu prüfen, allfällige Nutzung der Abdeckung (PV-Anlage, Waschplatz etc.) abzuklären und Offerten einzuholen.
Teilplan Ammoniak in der Landwirtschaft, Massnahmenplan II 2020
Merkblatt Abdeckung Güllelager
Empfehlung der KOLAS und der KVU zur obligatorischen Abdeckung von Güllelagern
Strukturverbesserungsverordnung, SVV
Quelle: Staatskanzlei Luzern
25.4.2025
Warum ist Ammoniak schädlich für die Umwelt?
Ammoniak ist eine gasförmige Verbindung von Stickstoff und stammt zu über 90 Prozent aus der tierhaltenden Landwirtschaft. Ammoniak entsteht, wenn tierische Exkremente mit der Luft in Kontakt kommen – etwa in Ställen, auf Misthaufen und bei der Gülleausbringung. Die Freisetzung von Ammoniak in die Luft hat zur Folge, dass Wälder, Moore und andere extensive Ökosysteme mit Stickstoff überdüngt werden. Eine übermässige Stickstoffbelastung vermindert die Artenvielfalt, führt zu Bodenversauerung und gefährdet langfristig die Grundwasserqualität. Die maximal zulässigen Stickstoffeinträge werden durch die Emissionen der vielen Nutztiere im Kanton Luzern deutlich überschritten.