Neue Aarauer Kulturförderrichtlinien kamen erstmals zur Anwendung
Die Abteilung Kultur hat während rund eineinhalb Jahren und in enger Abstimmung mit den lokalen Kulturschaffenden die Kulturförderrichtlinien der Stadt Aarau erneuert.
Der im Herbst 2023 von der Kulturstelle begonnene Prozess der Erneuerung der Kulturförderrichtlinien von 2014 wurde diesen Sommer abgeschlossen. Die Inputs und Ideen der Aarauer Kulturschaffenden wurden an zwei Workshops aufgenommen und in die Erneuerung integriert. Gewünscht wurden von den Kulturschaffenden vor allem präzisere Formulierungen, mehr Informationen zum Ablauf der Gesuchseingabe, eine vereinfachte Gesuchseingabe sowie allgemein eine bessere Kommunikation der Informationen rund um die Kulturförderung (wichtige Termine, infrastrukturelle Förderung, Plakatierung etc.).
Die neuen Kulturförderrichtlinien sind präziser formuliert und übersichtlich gestaltet. Ein Q&A gibt kurz und bündig Auskunft zur Aarauer Kulturförderung. Die Übersetzung in Einfache Sprache soll zudem den Zugang zur Kulturförderung erleichtern. Digitale Projekte sowie die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern am Anfang ihrer Karriere haben inhaltlich ein stärkeres Gewicht erhalten. Betont wird ausserdem, dass eine Unterstützung im-mer wieder von Neuem beurteilt wird und auch eine mehrmalige Zusage von Fördermitteln keinen Anspruch auf künftige Förderbeiträge ergibt. Alle Dokumente sind auf der Webseite der Stadt Aarau abrufbar.
An ihrer Sitzung vom 21. August 2025 behandelte die Kulturförderkommission 18 Gesuche aus verschiedenen Sparten, dabei kamen die neuen Kulturförderrichtlinien bereits zur Anwendung. Total sprach die Kulturförderkommission Beiträge in Höhe von 56 900 Franken. Über die Hälfte für Projekte aus der Klassischen Musik/Chormusik – jener Sparte, die mit zehn Gesuchen am stärksten vertreten war. Ein Projekt wurde abgelehnt. Die ganze Übersicht im Detail findet sich im separaten Dokument Beitragssprechung.
Quelle: Stadt Aarau
29.8.2025