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Vollzug der flankierenden Massnahmen und Schwarzarbeitsbekämpfung im Jahr 2024

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Im Jahr 2024 haben die Vollzugsorgane die Kontrolltätigkeit im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) leicht reduziert. Das FlaMMindestkontrollziel wurde erneut erreicht. Im Bereich des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) wurde die Kontrolltätigkeit intensiviert und erreichte den höchsten Stand seit Einführung des BGSA im Jahr 2008.

Die Vollzugsorgane kontrollierten 2024 im Rahmen der FlaM die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 139'988 Personen und dies in 36'337 Unternehmen. Die in der Entsendeverordnung festgelegte Zielgrösse von 35'000 Kontrollen wurde erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Kontrollen leicht um -1 % zurück gegangen. Es wurden 7 % der Schweizer Arbeitgebenden, 25 % der Entsandten und 27 % der grenzüberschreitenden selbständigen Dienstleistungserbringenden kontrolliert.

Die Vollzugsorgane wenden bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an, d.h. sie fokussieren die Kontrollen auf Bereiche, in denen eher Verstösse oder Unterbietungen vermutet werden. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne sind daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt.

In den Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) betrug die Verstossquote gemäss den Paritätischen Kommissionen im Entsendebereich 28 %. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne Lohnunterbietungen bei 20 % der kontrollierten Unternehmen fest. Bei den Schweizer Arbeitgebenden betrug die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote 10 %. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringenden aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei 7 % eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Aufgrund einer Unterbietung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wurden im Jahr 2024 1'695 Verständigungsverfahren eröffnet. 88 % der Verfahren mit Entsendebetrieben konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Bei Verfahren mit Schweizer Arbeitgebenden lag diese Quote bei 56 %.

Die flankierenden Massnahmen bilden seit über zwanzig Jahren ein zentrales und erfolgreiches Dispositiv zum Schutz der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz. Die Kontrollorgane der staatlichen Stellen und der Sozialpartner arbeiten eng zusammen und sorgen für einen umfassenden Lohnschutz.

Bekämpfung der Schwarzarbeit: Kontrollzahlen auf Höchstniveau

Die kantonalen Kontrollorgane haben die Kontrolltätigkeit im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung in den letzten Jahren laufend intensiviert und im Berichtsjahr 2024 die höchste Anzahl Betriebs- und Personenkontrollen seit der Einführung des BGSA im Jahr 2008 erreicht. Rund 82 Inspektorinnen und Inspektoren führten 2024 14'522 Betriebskontrollen durch, 6 % mehr als im Vorjahr. Die Personenkontrollen überstiegen mit 48'314 Kontrollen das Kontrollniveau von 2023 um 11 %. Die Kontrollschwerpunkte lagen im Berichtsjahr wiederum beim Baunebengewerbe, Gastgewerbe, Handel und Bauhauptgewerbe.

Im Nachgang an die Kontrollen haben die kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2024 insgesamt 14'246 Verdachtsmomente an die zuständigen Behörden zur weiteren Abklärung übermittelt. Nach Abschluss dieser Abklärungen haben die Spezialbehörden den kantonalen Kontrollorgane im Jahr 2024 3'211 Rückmeldungen über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen gemacht.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

10.6.2025