+41 79 244 09 61  Sandra Sidler-Wüest, Zügholz 5, 6252 Dagmersellen

Sistierung des Projekts Limmatsteg Chlosterschür zwischen Neuenhof und Würenlos: Richtplaneintrag wird beibehalten

Sie sind hier: Startseite » Archive » Archiv 2025

Mit dem Limmatsteg Chlosterschür war ein Übergang über die Limmat für den Velo- und Fussverkehr geplant. Infolge der Ablehnung des Projekts durch die beiden Standortgemeinden sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Kredits durch den Grossen Rat nicht gegeben. Das Projekt ist deshalb nun vom Regierungsrat sistiert worden. Es wird zu einem geeigneten Zeitpunkt wieder aufgenommen.

Im Gebiet der Landschaftsspange Sulperg-Rüsler war in verschiedenen Konzepten ein Übergang über die Limmat für den Velo- und Fussverkehr vorgesehen. Der geplante Fuss- und Velosteg sollte die Ufer der Limmat verbinden ohne Zwischenstützen im Flussbett, um nicht mit dem kontaminierten Boden in Kontakt zu kommen. Die Kosten sind auf 9,47 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis 2023). Die Gemeinden haben an den Bau von kantonalen Velorouten, welche nicht Bestandteil von Kantonsstrassen sind, keine Beiträge zu leisten. Vom Bund ist ein Beitrag aus dem Agglomerationsprogramm von 2,07 Millionen Franken in Aussicht gestellt.

Projektablehnung durch Standortgemeinden

In der öffentlichen Anhörung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt waren der Regionalplanungsverband Baden Regio und die Gemeinden Killwangen, Neuenhof, Wettingen und Würenlos mit dem Projekt einverstanden. Den Kredit lehnten aber Neuenhof und Würenlos ab. Insbesondere die Beteiligung an Betrieb und Unterhalt wurde bemängelt. In den nachfolgenden Gesprächen hielten beide Gemeinderäte daran fest, dass sie das Projekt in der vorliegenden Form nicht mehr unterstützen.

In Anbetracht der wiederholt bestätigten Projektablehnung durch die beiden Standortgemeinden sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung des Kredits durch den Grossen Rat nicht gegeben. Deshalb wurde das Projekt nun vom Regierungsrat sistiert. Die Veloverbindung über die Limmat bleibt im Richtplan unverändert eingetragen. Die Massnahme wird aus dem Agglomerationsprogramm abgemeldet. Eine allfällige Wiederaufnahme der Projektierung bleibt offen und kann zu gegebenem Zeitpunkt neu entschieden werden.

Quelle: Kanton Aargau

5.7.2025


Machbarkeitsstudie und Projektwettbewerb

Die in einer Machbarkeitsstudie von 2015 aufgezeigte Lösung wurde in die Velomassnahmen des Regionalen Gesamtverkehrskonzepts Ostaargau, Teil Baden, als Massnahme mit Priorität aufgenommen. Der Grosse Rat hat 2021 mit der entsprechenden Anpassung des Richtplans die örtliche Festlegung zur Veloinfrastruktur "Festsetzung Velo-Hauptverbindungen" auf dem Gemeindegebiet von Neuenhof und Würenlos, Abschnitt Velosteg Sulperg-Rüsler über die Limmat, als Ergänzung des kantonalen Radroutennetzes gemäss Richtplankapitel M 4.1 beschlossen. Um qualitativ hochwertige Projektvorschläge auswählen zu können, wurde 2020 ein Projektwettbewerb durchgeführt.

Mehr zum Thema

Archivierte Anhörungsunterlagen: Gemeinden Neienhof und Würenlos; Kantonale Veloroute R500, B-8060 Limmatsteg Chlosterschür; Verpflichtungskredit