Schweiz nimmt Bemerkungen der OECD-Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung zur Kenntnis
Die Schweizer Behörden nehmen die Bemerkungen der OECD-Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung zur Kenntnis, die diese während ihrer hochrangigen Mission am 16. und 17. Juni 2025 in Bern geäussert hat. Diese Mission erfolgte im Rahmen des regelmässigen Länderexamens zur Umsetzung des OECD-Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr durch die Schweiz. Die Schweiz ist dem Übereinkommen im Juli 2000 beigetreten.
Die OECD-Arbeitsgruppe anerkennt die aktive Rolle der Schweiz bei der Verfolgung der Bestechung ausländischer Amtsträgerinnen und Amtsträger, insbesondere das Engagement der Bundesanwaltschaft und der kantonalen Behörden. Sie betont aber auch, dass die Schweiz zwei grundlegende Gesetzesreformen verabschieden muss:
• einerseits zur Schaffung eines Rechtsrahmens für den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im Privatsektor;
• andererseits zur Erhöhung der Obergrenze der Geldstrafen für Unternehmen, die der Bestechung ausländischer Amtsträgerinnen und Amtsträger für schuldig befunden wurden.
Die Schweizer Behörden begrüssen den konstruktiven Austausch zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Schweiz, die sowohl der Exekutive, der Judikative als auch der Legislative angehören, und der OECD-Delegation, die von der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Kathleen Roussel, geleitet wurde. Dank den Diskussionen konnten mögliche Wege identifiziert werden, um die Erwartungen der Arbeitsgruppe zu erfüllen.
Darüber hinaus bekräftigen die Schweizer Behörden, dass sie die Korruptionsbekämpfung fortsetzen und verstärken sowie eng mit nationalen und internationalen Partnern zusammenarbeiten wollen, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem OECD-Übereinkommen zu gewährleisten.
Beim Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im Privatsektor, muss ein politischer Konsens gefunden werden. Bei der Obergrenze der Geldstrafen für Unternehmen, die der Bestechung ausländischer Amtsträgerinnen und Amtsträger für schuldig befunden werden, sieht der Schweizer Ansatz unter anderem die Einziehung der Vermögenswerte, eine verstärkte internationale Zusammenarbeit sowie die Wachsamkeit der Medien vor.
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
19.6.2025