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Mehr Flexibilität und Rechtssicherheit: Kanton Luzern reformiert sein Personalgesetz

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Der Kanton Luzern überarbeitet sein Personalrecht umfassend. Künftig sollen die Anstellung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen, Entscheidungskompetenzen gezielt delegiert werden können und der Rechtsschutz sowie der Datenschutz gestärkt werden. Zudem schafft die Reform eine gesetzliche Grundlage für bewährte Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Im Jahr 2003 wurde das Personalrecht im Kanton Luzern totalrevidiert. Die damaligen Reformziele waren insbesondere die Aufhebung des Beamtenstatus, die Überprüfung der Rechte und Pflichten der Angestellten sowie die Integration des Personalrechts der Lehrpersonen. Seither wurde das Personalrecht kontinuierlich angepasst. Mit der aktuellen Vorlage geht es um eine Weiterentwicklung des Personalrechts, die Anstellung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, die Übertragungsmöglichkeit von Entscheidungskompetenzen, die Vereinfachung des Rechtsmittelsystems und die Regelung des Datenschutzes. Darüber hinaus soll eine Schadenminderungspflicht für Angestellte eingeführt und für bewährte Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Der Kanton Luzern soll auch in Zukunft über ein anwendungsfreundliches und modernes Personalrecht verfügen. So soll der öffentlich-rechtliche Vertrag als Standard für die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses eingeführt werden. Er soll die bisherige Anstellung durch Wahl ersetzen. Bislang erhalten kantonale Mitarbeitende bei der Anstellung eine Wahlurkunde und keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag.

Vereinfachter Rechtsschutz für Mitarbeitende

Weiter soll bei Bedarf und Zweckmässigkeit die Delegation von Kompetenzen für personalrechtliche Entscheide auf Abteilungsleitungen ermöglicht werden, ohne dass sich die Leiterin oder der Leiter einer Dienststelle der Hauptverantwortung entziehen können soll. Mit der Revision des Personalgesetzes ergibt sich zudem die Chance, den Rechtsschutz zu vereinfachen und für alle unter den Geltungsbereich des Personalgesetzes fallenden Angestellten einheitlich zu regeln. Neu sollen die mit öffentlich-rechtlichem Vertrag Angestellten die einseitige Änderung oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Beschwerde beim Kantonsgericht anfechten können.

Die Regeln des Datenschutzes gelten im Personalrecht bereits heute. Um dem Datenschutz im Personalwesen jedoch verstärkt Geltung zu verleihen, werden mehrere konkrete gesetzliche Bestimmungen zur Datenbearbeitung im Personalwesen geschaffen.

Vorlage ist weitestgehend kostenneutral

Geringfügige finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Einführung der Parteientschädigung zulasten der entscheidenden Behörde, wenn erfolgreich Beschwerde gegen eine Änderung des Arbeitsverhältnisses oder gegen eine Entlassung geführt wurde. Im Übrigen ist die Vorlage kostenneutral.

Der Regierungsrat hat der Vorlage zugestimmt. Als nächstes entscheidet das Kantonsparlament voraussichtlich in der September-Session in erster Lesung über die Vorlage.

Quelle: Staatskanzlei Luzern

25.6.2025