Initiativbegehren «Steuerfuss runter auf 89%» vom Stadtrat Baden als zustande gekommen erklärt
Der Stadtrat Baden erklärt das Zustandekommen des Initiativbegehrens «Steuerfuss runter auf 89%». Der Initiativtext entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die vorgeschriebene Anzahl gültiger Unterschriften wurde mit 1588 Unterschriften erreicht.
Am 15. Januar 2025 wurde bei der Stadtkanzlei das Initiativbegehren «Steuerfuss runter auf 89%» hinterlegt. Die Initiative verlangt die Senkung des städtischen Steuerfusses von heute 92 % um drei Steuerpunkte zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Das Initiativbegehren wurde 867 Unterschriftenlisten am 1. April 2025 der Stadtkanzlei übergeben.
Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass das Initiativbegehren die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Er stützt sich dabei auf ein bei der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW (Hochschule für Wirtschaft HSW) in Auftrag gegebenes Gutachten. Bezüglich der vorgeschriebenen Anzahl gültiger Unterschriften kommt der Stadtrat zum Schluss, dass diese mit 1'588 gültigen und 108 ungültigen Unterschriften, bei einem Erfordernis von 697 gültigen Unterschriften, erfüllt ist.
Der Stadtrat stellt demzufolge das Zustandekommen des Initiativbegehrens fest.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Entscheid kann innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrunds, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Entscheids, eingeschrieben beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Weiteres Vorgehen
Die entsprechende amtliche Publikation wird am 18. August 2025 ab 14.00h auf der Website der Stadt Baden unter «Amtliche Anzeigen».
Wird das Rechtsmittel nicht ergriffen, wird der Einwohnerrat in der Sitzung vom 09. Dezember 2025 über das Initiativbegehren befinden.
Quelle: Stadt Baden
20.8.2025