Der Werkhof Aarau ruft zum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern auf
Der Frühling lässt die Natur auch in und um die Stadt Aarau gedeihen. Entsprechend ist es wieder Zeit für den alljährlichen Aufruf des Werkhofs der Stadt Aarau zum Pflanzenrückschnitt. Dieser soll zur Sicherheit im öffentlichen Strassenbereich beitragen.
Ungekürzte oder in den Strassenraum wachsende Äste sind sowohl für Fussgängerinnen und Fussgänger als auch für Velofahrerinnen und Velofahrer eine Gefahr. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassen- beziehungsweise Gehweg hineinragen, auf das gesetzlich geforderte Lichtraumprofil (siehe Bild) zurückzuschneiden.
Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
• Seitlich muss der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze erfolgen.
• Über Strassen muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Metern freigehalten werden.
• Über Fusswegen und Trottoirs muss der Freihalteraum mindestens 2,5 Meter betragen.
• Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Spiegel, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.
Die Pflanzenrückschnitte müssen in den nächsten Tagen vorgenommen werden. Der Werkhof bittet die Bevölkerung, die Situation während der Vegetationsperiode regelmässig zu prüfen und die Vorgaben zum Schutz aller einzuhalten.
Quelle: Stadt Aarau / Werkhof
13.5.2025